Verträge für koloniale Abhängigkeit

Von gfp

Die Economic Partnership Agreements (EPAs) stehen seit 2002 auf der Tagesordnung der EU-Außenwirtschaftspolitik. Damals hatte Brüssel Verhandlungen darüber mit den sogenannten AKP-Staaten aufgenommen. Die AKP-Staaten sind 79 zumeist ärmere Länder Afrikas, der Karibik und der Pazifikregion, darunter vor allem ehemalige europäische Kolonien; bei den EPAs handelt es sich um Freihandelsabkommen, die im Wesentlichen darauf abzielen, die Exportchancen von Unternehmen aus der EU zu verbessern, ihnen attraktivere Investitionsbedingungen in den AKP-Staaten zu sichern und darüber hinaus die Einfuhren aus der AKP-Region – in hohem Maße sind dies Agrarprodukte und Rohstoffe für Europas Industrie – zu verbilligen. Offiziell heißt es etwa im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), die EPAs seien notwendig, um die Handelsbeziehungen zwischen beiden Seiten auf eine WTO-konforme Grundlage zu stellen. Tatsächlich enthalten die EPAs Regelungen, die deutlich über WTO-Standards hinausgehen. Sie sind Teil der „Global Europe“-Strategie, die von der EU-Kommission im Jahr 2006 formuliert wurde und die europäische Wirtschaft in der globalen Konkurrenz möglichst an die Spitze bringen soll. Die Strategie ist auch von deutschen Organisationen wie dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) geprägt worden.

Die geplante Deregulierung lässt die schwächeren Nationalökonomien Afrikas ohne Schutz. Bekanntes Beispiel für die Folgen, die dabei drohen, ist die einheimische Produktion von Hühnerfleisch in Ghana, die nach der Öffnung des westafrikanischen Landes für europäische, auch deutsche Geflügelexporte faktisch zusammengebrochen ist. Profitiert haben hingegen deutsche Schlachtereien, die ihre Hähnchen-Ausfuhren und ihren Gewinn deutlich steigern konnten.

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"Verträge für koloniale Abhängigkeit", UZ vom 30. Oktober 2015



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