Rheinmetall-Mitarbeiterin wird gekündigt

Verstoß gemeldet

Von CH

Vor dem Arbeitsgericht Celle einigten sich der Rüstungskonzern „Rheinmetall“ und dessen ehemalige Mitarbeiterin Rosemarie Meuer. Die Geschoss-Spezialistin arbeitete 25 Jahre für die Waffenschmiede, bis der Konzern sie nach längerer Krankschreibung 2018 kündigte. Recherchen des „Stern“ und des ARD-Magazins „Report München“ warfen jetzt ein Licht auf den Rechtsstreit. Meuer arbeitete im Rheinmetall-Werk im niedersächsischen Unterlüß bei Celle und berechnete die Flugbahn von Geschossen. Im Oktober 2014 nahm sie an einem Treffen mit dem südafrikanischen Joint-Venture „Rheinmetall Denel Munition“ (RDM) teil. Bei einer Besprechung zur 155-Millimeter-Artilleriemunition „Assegai“ zitierten die Südafrikaner aus NATO-Dokumenten, die sie nicht haben durften. Aus Angst, sich strafbar zu machen, meldete Rosemarie Meuer den Vorfall dem Rheinmetall-Sicherheitsbeauftragten am Standort Unterlüß. „Danach wurde mein Leben zur Hölle“, sagt sie heute. Nach dem Vorfall wurde sie gemobbt, bis sie zusammenbrach.

Nachdem Meuers Meldung von Rheinmetall ignoriert worden war, informierte sie den Verfassungsschutz. Dieser leitete mit dem Hinweis, die „Vorwürfe dürften aufklärungsbedürftig sein“, den Vorgang an das für Rüstungsexporte zuständige Bundeswirtschaftsministerium weiter. Das Ministerium kam ohne eingehende Prüfung zu dem Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestehe.

Bei den besagten Dokumenten handelte es sich um sogenannte „STANAGs“, NATO-Standards für Waffen und Ausrüstung. Diese werden zwar innerhalb der NATO nicht als geheim eingestuft, aber dürfen nicht an Nicht-NATO-Mitgliedstaaten weitergeben werden. An RDM ist Rheinmetall zu 51 Prozent und das südafrikanische Staatsunternehmen „Denel“ zu 49 Prozent beteiligt. Das Unternehmen ist eigenständig. Das ist Rheinmetall wichtig, weil Exporte leichter in Krisenregionen geliefert werden können. Statt der deutschen gelten die südafrikanischen Exportregeln.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Verstoß gemeldet", UZ vom 14. Juni 2019



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flagge.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit