Neues KiTa-Gesetz für Rheinland-Pfalz – Erzieher und Gewerkschaften machen Druck

Verschlechterung per Gesetz

Von Konni Kanty

Am 15. Januar lud die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz, Stefanie Hubig nach Trier, um mit Erzieherinnen und Erziehern aus der Praxis über den Vorschlag für ein neues KiTa-Gesetz für Rheinland-Pfalz zu diskutieren. Über 100 Erzieherinnen und Erzieher folgten der Einladung – nicht wenige wollten sich noch für die Veranstaltung anmelden, als diese schon ausgebucht war. Die Ministerin ließ sich, wie auch schon wenige Wochen zuvor bei der Veranstaltung der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) in Trier zum selben Thema, wegen „wichtiger Termine“ vom Staatsminister Hans Beckmann und der Mitarbeiterin im Bildungsministerium Xenia Roth vertreten.

Die GEW hatte seit der Veröffentlichung des Vorschlages bereits eine umfangreiche Kritik am Entwurf des „KiTa-Zukunftsgesetzes“ (nicht zu verwechseln mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ des Bundes) vorgelegt und dazu mehr als 30000 Unterschriften als Unterstützung der wichtigsten Forderungen der Gewerkschaft gesammelt und an diesem Abend dem Staatsminister übergeben.

Zur ausführlichen Kritik der Bildungsgewerkschaft gehört die von der „Ampel“-Landesregierung angestrebte „Trägervielfalt“, die sich in den meisten Regionen des Bundeslandes so darstellt, dass der überwiegende Teil der Kindertagesstätten und Kinderkrippen zu christlichen Vereinen gehört oder gleich der Kirche untersteht. Das bleibt nicht folgenlos, wie zum Beispiel bei der KiTa gGmbH, die laut eigenen Angaben in der Region Trier 151 KiTas führt. Für die überwiegend weibliche Belegschaft sieht es so aus, dass diese nicht in „wilder Ehe“ oder bekennend homosexuell leben dürfen, geschweige denn, dass sie einer anderen Religion angehören oder gar aus der katholischen Kirche ausgetreten sein dürfen. Man bemerke: Alles auf dem Boden des Grundgesetzes, wobei der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies in seinem jüngsten Urteil als Diskriminierung und nicht rechtmäßig festgestellt hat. In den Forderungen der GEW steht deswegen, dass „es wichtig ist festzuhalten, dass die Kindertagesbetreuung eine Aufgabe der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe ist“.

Auch wenn der Staatsminister fortlaufend behauptete, dass es durch das Gesetz keine Verschlechterung für die Erzieherinnen und Erzieher geben werde, stellt die Veränderung der Personalausstattung den weitestreichenden Einschnitt in die Arbeitsbedingungen der rund 30000 Beschäftigten dar. Die GEW kritisiert, dass zukünftig im Personalschlüssel keine Unterscheidung mehr zwischen 2-jährigen und 3- bis 6-jährigen Kindern getroffen werde und auch die restliche Personalbemessung weit hinter den Empfehlungen der wissenschaftlichen Studie „Schlüssel guter Bildung“ zurückbleibt. Auf die Kritik aus dem Publikum, dass die Arbeitsbelastung in den KiTas für die Angestellten durch zunehmende Arbeitsverdichtung und hohen Krankenstand sowieso schon sehr hoch sei, entgegnete Xenia Roth, die Beauftragte im Ministerium für „Grundsatzfragen der Kinderbetreuung und Qualitätssicherung institutioneller Betreuung von Kindern“, dass mehr Mitarbeiter dann auch nicht helfen würden, da diese ja auch krank würden.

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"Verschlechterung per Gesetz", UZ vom 8. Februar 2019



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