Verschärfte Repressionen

In Polen nimmt die antikommunistische Verfolgung zu, kommunistische Aktivitäten sollen durch Änderungen des Strafgesetzbuches weiter kriminalisiert werden. So sieht die vorgesehene Änderung des Artikels 256 im polnischen Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für die vor, die „nationalsozialistische, kommunistische, faschistische oder andere totalitäre Staatssysteme öffentlich fördern“. Die gleiche Strafe gilt, wenn man sich in der Öffentlichkeit für entsprechende Ideologien einsetzt, als auch für das Erstellen von Datenträgern mit entsprechenden Inhalten und das Zeigen kommunistischer Symbole in der Öffentlichkeit.

Bisher war nur die Förderung faschistischer Ideologie und Staatssysteme unter Strafe gestellt, nun soll der Kommunismus kriminalisiert und verboten werden.

Dies ist ein Element der antikommunistischen Kampagne zum Verbot der Kommunistischen Partei Polens (KPP) und reiht sich ein in die vom polnischen Staat betriebene Geschichtsfälschung, die Zerstörung von Monumenten die an den Kommunismus und an ein Polen der Völker erinnern, die Umbenennung von Straßen, die nach antifaschistischen Widerstandskämpfern benannt waren und so weiter. Da ein Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der Kommunistischen Partei Polens und der Redaktion der Parteizeitung „Brzask“ im Januar mit Freisprüchen für alle Angeklagten endete, wird nun versucht, mit dem neuen Gesetz die Arbeit der Kommunistischen Partei endgültig zu beenden. Eine Verfassungsbeschwerde schätzt die KPP als aussichtslos ein, obwohl Verfassungsrechtler die Meinung vertreten, die Gesetzesänderung verstoße gegen Menschenrechte und die Verfassung Polens. Das Verfassungsgericht wird derzeit von durch die Regierung ernannten Richtern kontrolliert.

Die KPP fordert, dass alle Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Kommunisten unverzüglich eingestellt werden und forderte ihre Schwesterparteien auf, sich der antikommunistischen Kampagne und der Strafverfolgung kommunistischer Ideen in Polen zu widersetzen.

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"Verschärfte Repressionen", UZ vom 14. Juni 2019



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