Die im Zuge der Insolvenz von Thomas Cook um ihren Urlaub gebrachten Menschen werden ihre Zahlungen nicht voll zurückerstattet bekommen. Betroffen sind die verhinderten Urlauber, die zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags ihre Reise noch nicht angetreten hatten. Nach Aussagen eines Versicherungssprechers reicht die Versicherungssumme nicht aus, um alle Ansprüche bedienen zu können.
Versauter Urlaub
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