Düsseldorfer Demonstration hat juristisches Nachspiel

Versammlungsverhinderungsgesetz

Nachdem die Polizei am 26. Juni eine Demonstration des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ attackiert hatte, wurden mittlerweile mehrere Klagen eingereicht. Nach Aussagen des NRW-Innenministers Herbert Reul (CDU) vor dem Düsseldorfer Landtag wurden am 26. Juni 328 Personen von der Polizei unter Einsatz von Schlagstöcken und Reizgas „eingeschlossen“.

Aktuell klagen zwei aus dem Münsterland stammende Demonstranten vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen ihre stundenlange Einkesselung durch die Polizei. Sie sehen in der Polizeimaßnahme eine rechtswidrige Freiheitsberaubung. „Im Kessel mussten die DemonstrantInnen, darunter die beiden Klageführenden, mehrere Stunden ausharren, ohne dass die Polizei für die grundlegendsten sanitären Vorkehrungen sorgte. Ein konkreter Grund für die Einkesselung war nicht ersichtlich. Es war nicht einmal erkennbar, dass es zu diesem Zeitpunkt zu einem Polizeikessel kommen würde. Eine polizeiliche Auflösung der Versammlung hatte zuvor nicht stattgefunden“, kritisierten mehrere Anti-Atomkraft-Initiativen aus dem Münsterland in einer Pressemitteilung.

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht und mobilisiert zu einer Demonstration am 28. August nach Düsseldorf.

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"Versammlungsverhinderungsgesetz", UZ vom 30. Juli 2021



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