Die Soziale Liste Bochum unterstützt die Forderung der Gewerkschaft ver.di, die geplanten neun verkaufsoffenen Sonntage abzulehnen. Die Soziale Liste wird auch der Beschlussvorlage in der kommenden Ratssitzung nicht zustimmen.
Bereits im September 2016 hatte der Bochumer Rat aufgrund von fehlenden rechtlichen Voraussetzungen zwei sonntägliche Verkaufstage rückgängig machen müssen. Die Gewerkschaft ver.di kommt nun zu dem Schluss, dass es allen geplanten sonntäglichen Ladenöffnungstagen „durchweg an den rechtlichen Voraussetzungen“ fehlt. Die Soziale Liste ist zudem der Meinung, dass mit den vorgeschlagenen neun verkaufsoffenen Sonntagen weder mögliche Umsatzprobleme von Einzelhändlern noch die fehlende Attraktivität von Stadtteilen gelöst werden. „Hier wird lediglich eine Handlungsmöglichkeit vorgetäuscht, aber die Ursachen der Strukturprobleme verdrängt“, sagt Günter Gleising, Ratssprecher der Sozialen Liste.
Nachdrücklich unterstützt die Soziale Liste die ver.di-Feststellung: „Das grundsätzliche Verbot der Sonntagsarbeit auch im Handel ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis eines langen Kampfes der Arbeiterbewegung. Erst Anfang 1919, nach der demokratischen Revolution in Deutschland, konnte ein grundsätzliches Verbot der Ladenöffnung in Deutschland mit der ‚Verordnung über Sonntagsruhe im Handelsgewerbe und in Apotheken vom 5. Februar 1919‘ durchgesetzt werden. Mit der Weimarer Reichsverfassung erlangte der Schutz der sonntäglichen Arbeitsruhe Verfassungsrang. Unser Grundgesetz hält daran fest.“