Verhüllungsverbot in der Schweiz

Nach dem knapp angenommenen Schweizer Volksentscheid vom Sonntag über ein Verhüllungsverbot übt der Präsident der Konferenz der Europäischen Rabbiner (CER), Pinchas Goldschmidt, scharfe Kritik. Da die Anzahl der Muslime in der Schweiz nur etwa 5 Prozent betrage und die Zahl der Nikabträgerinnen auf knapp 30 geschätzt werde, sei die Initiative scheinheilig. „Ein Angriff auf das Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit“, so Goldschmidt. Das Verbot stehe in einer langen Tradition der Schweiz, unerwünschte Zuwanderung durch das Verbot religiöser Praktiken einzudämmen: „Das Schweizer Verbot des koscheren Schächtens im Jahr 1892 etwa sollte die jüdische Einwanderung aus Russland stoppen.“ Damals flohen viele jüdische Menschen vor den Pogromen im Zarenreich. Bereits das Minarett-Bauverbot von 2009 sollte muslimische Einwanderer abschrecken.

Goldschmidt sieht in dem Verhüllungsverbot einen Angriff auf das Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit. An vielen Orten in Europa gebe es Versuche, diese zu beschränken – womit das Schächtverbot in Belgien oder Bestrebungen, die religiöse Beschneidung zu verbieten, gemeint sein dürften. Dies sei „ein alarmierender Trend für alle religiösen Minderheiten“.

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"Verhüllungsverbot in der Schweiz", UZ vom 12. März 2021



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