Gesetzentwurf zur „Reintegration des Donbass“

Verhängung des Kriegszustands in der Ukraine?

Von Renate Koppe

Im Juni teilte der Pressedienst des ukrainischen Präsidenten mit, dass auf Anweisung des Präsidenten ein Gesetzesentwurf „Über die Reintegration der besetzten Territorien der Ukraine im Donbass“ ausgearbeitet wurde. Bereits zuvor hatte der Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats der Ukraine Turtschinow erklärt, dass es notwendig sei, die sogenannte „Antiterroristische Operation“ aufzuheben und anzuerkennen, dass man sich in einem „hybriden Kriegszustand“ mit Russland befinde. Er wurde dabei durch den Innenminister Awakow unterstützt. Etwas später wurde bekannt, dass der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine einen entsprechenden Gesetzentwurf unter der Bezeichnung „Über Besonderheiten der staatlichen Politik der Wiedererrichtung der staatlichen Souveränität der Ukraine über die zeitweise besetzten Territorien des Donezker und Lugansker Oblast“ erarbeitet hat.

Ein Text des Entwurfs ist noch nicht veröffentlicht, jedoch gibt es eine Reihe Aussagen von ukrainischen Parlaments­abgeordneten. Die „Antiterroristische Operation“ soll durch die Ausrufung eines Kriegszustands in Teilen der Ukraine ersetzt werden, wodurch die Leitung der militärischen Operation vom Sicherheitsdienst der Ukraine zu einem operativen Stab der Streitkräfte unter der obersten Leitung des Präsidenten übergeht. Auch die gesamte Verwaltung der von der Ukraine besetzten Teile der Volksrepubliken soll diesem Stab untergeordnet werden. Gleichzeitig würden Grundrechte außer Kraft gesetzt, darunter auch Wahlen in den betroffenen Gebieten. Ziel ist nach den Worten des Premierministers Grojsman die „Wiederherstellung der Kontrolle über die Grenzen mit der Russischen Föderation“, also eine Besetzung der derzeit von den Volksrepubliken kontrollierten Gebiete.

Außerdem sind angebliche „humanitäre Maßnahmen“ vorgesehen, wie Erleichterungen des Personen- und Warenverkehrs sowie die Zahlung der Renten, zu denen die ukrainische Regierung jedoch schon durch die Minsker Vereinbarungen verpflichtet ist.

Bisher liegt der Entwurf in der Obersten Rada noch nicht vor.

Eine Ausrufung des Kriegszustands würde zu einer Machtkonzentration bei Poroschenko führen. Da dem ukrainischen Präsidenten inzwischen der Rückhalt sowohl in der Bevölkerung als auch in den eigenen Reihen fehlt, dient ein Ausnahmezustand in Teilen des Landes auch seinem Machterhalt und dem der Regierung. Eine Aussetzung der regulären Wahlen in der Ukraine ist denkbar.

Die Lage im Donbass zeigt, dass die Absicht zu einer politischen Lösung von Seiten der Ukraine nicht besteht. Eine in Minsk beschlossene Feuerpause ab dem 24. Juni, die den Bauern das Einbringen der Ernte ermöglichen sollte, hielt keine Stunde. Die Angriffe auf Stellungen der Volksrepubliken und auf Wohngebiete sind fast wieder auf dem vorherigen Niveau. Gleichzeitig werden mehr und mehr Sabotagegruppen eingeschleust, erst in der letzten Woche gab es im Zentrum von Lugansk aufgrund von Sprengstoffanschlägen Tote und Verletzte.

In Minsk wird von der ukrainischen Delegation nicht nur jede Diskussion über Fragen einer politischen Lösung verweigert, sondern in der letzten Woche wurden auch die Verhandlungen über den Austausch von Kriegsgefangenen zum Scheitern gebracht, indem die Ukraine deren Fortführung verweigerte und die Streichung politischer Gefangener von der Liste verlangte.

Die Äußerungen zum „humanitären Teil“ des Entwurfes sind sehr unkonkret und umfassen nicht einmal die in den Minsker Vereinbarungen festgeschriebenen Maßnahmen. Er ist wahrscheinlich eine Reaktion auf das von den Volksrepubliken durchgeführte humanitäre Programm zur Wiedervereinigung des Volkes des Donbass, in dessen Rahmen seit März dieses Jahres Einwohner der von der Ukraine kontrollierten Teile der Volksrepubliken kostenlos medizinisch behandelt und juristisch beraten werden sowie ein Studium oder eine Ausbildung in den Volksrepubliken beginnen können.

Die reale Politik der ukrainischen Regierung zielt nach wie vor auf eine Weiterführung des Kriegs gegen den Donbass ab, unabhängig davon, ob der zur Zeit diskutierte Gesetzentwurf tatsächlich in die Oberste Rada eingebracht wird oder ob es sich um einen Versuchsballon mit Blick auf den Westen handelt.

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"Verhängung des Kriegszustands in der Ukraine?", UZ vom 14. Juli 2017



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