Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) schätzt die Kosten für die Aufnahme, Betreuung und Verteilung von Flüchtlingen aus der Ukraine in der Bundeshauptstadt auf 26 Millionen Euro und bemängelte, dass andere Schutzsuchende zuerst gesetzliche Leistungen beantragen würden statt zu arbeiten. 2020 hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit der Unterstützung von Giffey als Familienministerin für Flüchtlinge eine 18-monatige Arbeitsverbotsregel erlassen. Diese Regelung gilt für alle Schutzsuchenden, außer für Ukrainerinnen und Ukrainer. Für diese gelte, laut „Agentur für Arbeit“, eine eigene EU-Richtlinie, die bewirke, dass Ukrainerinnen und Ukrainer keinen Asylantrag stellen müssen und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, mit der sie sofort arbeiten dürfen.
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