Der Programmentwurf kann nachgelesen werden in „KPD 1945–1968. Dokumente“. Der Nummer 1/2018 der Marxistischen Blättern lag ein Nachdruck bei.
In der zweiten Hälfte der 60er Jahre veränderte sich das politische Klima in der Bundesrepublik. 1966 kam es – geführt durch den früheren Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, den Alt-Nazi Kurt Georg Kiesinger, – zur Bildung einer großen Koalition. Im Kabinett Kiesinger wurde der damalige SPD-Vorsitzende Willy Brandt Vizekanzler und Außenminister. Gegen die auch von der großen Koalition fortgeführten und verstärkten Bestrebungen für eine Notstandsgesetzgebung in der Bundesrepublik entwickelte sich breiter Widerstand. Der Kampf gegen die Notstandsgesetze, für demokratische Rechte verband sich immer mehr mit dem Friedenskampf. Das kam auch darin zum Ausdruck, dass sich die Ostermarschbewegung zur „Kampagne für Demokratie und Abrüstung“ erweiterte.
Vor allem der Krieg der USA gegen Vietnam rief in Teilen der Jugend heftige Proteste hervor. Zudem entwickelte sich Mitte der 60er Jahre „eine große, von Jahr zu Jahr anschwellende studentische Protestbewegung gegen die Bildungsmisere. Die Forderungen waren aber bald nicht mehr nur auf die Verbesserung der Studienbedingungen gerichtet. Es ging zugleich um die Zurückdrängung reaktionärer Bildungsinhalte, um die Veränderung undemokratischer Strukturen an Universitäten, Schulen und in der Berufsausbildung. Und da sich all das mit anderen politischen Auseinandersetzungen (Notstandsgesetze, Vietnamkrieg etc.) kreuzte, verlor die studentische Protestbewegung relativ schnell den Charakter einer ‚Ein-Punkt-Bewegung’. Ihre fortschrittlichsten und radikalsten Kräfte – meist im Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) organisiert – gaben der damaligen außerparlamentarischen Opposition (APO) wesentliche neue Impulse.
Im Frühjahr 1968 erreichte der gebündelte Protest dieser demokratischen Kräfte und Bewegungen einen Höhepunkt. (…)
In der studentischen, aber auch in der gewerkschaftlichen Diskussion ging es – vor allem in Auseinandersetzung mit sozialdemokratischer Politik – häufig um gesellschaftliche Alternativen. Dabei wurde auch der Marxismus ‚wiederentdeckt’, entstand ein breites Spektrum ‚neomarxistischer’ Positionen. In der organisierten Arbeiterjugend, in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit und vor allem in der Studentenbewegung hatten Marxisten neue Möglichkeiten, ihre Positionen zu vertreten. Eine wichtige Rolle spielten dabei auch die an vielen Orten entstehenden marxistischen Bildungsgemeinschaften.“ (KPD 1945–1968. Dokumente, Hrsg. Günter Judick, Josef Schleifstein und Kurt Steinhaus, Neuss 1989, Bd. 1, S. 107/108). Zugleich war – wie Max Reimann 1970 schrieb – zu diesem Zeitpunkt offen zutage getreten, „dass sich die Adenauersche ‚Politik der Stärke’ in einer unentrinnbaren Sackgasse befand, die Gefahren der Fortsetzung dieser Politik, die auf Feindschaft gegen die Sowjetunion, Revanche, Liquidierung der DDR, Veränderung der europäischen Grenzen gerichtet war, immer deutlicher wurden. Die ständige Erhöhung des Rüstungshaushalts, der Versuch, in den Besitz oder Verfügungsgewalt über Atomwaffen zu gelangen, erhöhten die ohnehin vorhandenen Spannungen.
Zum gleichen Zeitpunkt (…) mehrten sich die Krisenanzeichen in verschiedenen Industriezweigen. Die Mehrheit unserer Bevölkerung, die Arbeiter und Angestellten, sahen ihre Arbeitsplätze nicht mehr gesichert und dies zu einer Zeit, wo die Gewinne der großen Monopole, vor allem der Rüstungsmonopole, bis dahin nie gekannte Ausmaße annahmen. Beunruhigend war auch die Geldentwertung, während zugleich Superkonzerne aus den USA freies Feld zur Erzielung von Riesenprofiten in der Bundesrepublik erhielten.
Zu diesem Zeitpunkt entwickelte sich in immer stärkerem Maße die Gefahr des Neonazismus, die nicht nur im Anwachsen der NPD ihren Ausdruck fand, sondern vor allem auch durch eine Fülle antidemokratischer Maßnahmen, grundlegender Veränderungen am Grundgesetz, der Schaffung der Notstandsgesetze und der Notstandsverfassung.
All diese Maßnahmen standen in untrennbaren Zusammenhang mit der Grundrichtung der Politik, die darin bestand, den Status quo in Europa nicht anzuerkennen und die inneren und äußeren Bedingungen dafür zu schaffen, die Ergebnisse der Niederlage Hitlerdeutschlands zu revidieren.“ (Max Reimann, Manuskript seiner Stellungnahme vor der II. Strafkammer des Landesgerichts in Flensburg, 8. Oktober 1970)
In dieser Situation wurden auch Forderungen nach der Aufhebung des KPD-Verbots und der Zulassung einer legalen kommunistischen Partei immer lauter, gründeten sich Initiativen, wurde darüber auch in Politikerkreisen und der Justiz diskutiert (siehe u. a. auch: Georg Fülberth, Vom Partei- zum Berufsverbot. Eine Legende über das Bundesverfassungsgericht, UZ vom 22.12.2017). Die Bundesregierung geriet nicht nur innenpolitisch unter Druck.
Verboten und aufgelöst
In dieser Situation ging die KPD in die Offensive. Am 8. Februar 1968 versuchten Vertretern der KPD, Grete Thiele, Max Schäfer und Herbert Mies auf einer Pressekonferenz im Frankfurter Hotel „Hamburger Hof“, die vom ehemaligen niedersächsischen KPD-Landtagsabgeordneten Ludwig Landwehr einberufen worden war, den im Juni 1967 auf einer Zentralkomitee-Tagung verabschiedeten neuen Programmentwurf der KPD in die Öffentlichkeit zu bringen. Der Programmentwurf ist, so Judick, Schleifstein und Steinhaus mehr als 20 Jahre später, „ein sehr bemerkenswertes Dokument, das viele theoretische und politische Unzulänglichkeiten früherer Dokumente überwand. (KPD 1945–1968. Dokumente, Bd. 1, S. 110) Die Pressekonferenz wurde vom Frankfurter Polizeipräsidenten auf Anordnung des hessischen Innenministers nach einem entsprechenden Fernschreiben des Bundesinnenministeriums wegen „Förderung der Ziele der verbotenen KPD“ verboten und polizeilich aufgelöst. Max Schäfer und Herbert Mies wurden vorläufig festgenommen, angeblich weil sie keine gültigen Personalausweise hatten, am folgenden Tag aber wieder freigelassen. Herbert Mies beschrieb den Vorgang in seinen Erinnerungen „Mit einem Ziel vor den Augen“ (Berlin 2009, S. 247) wie folgt: „Plötzlich meldeten sich Polizeibeamte, einer erklärte, die Zusammenkunft verstoße gegen das Versammlungsgesetz, sie diene den Zielen der verbotenen KPD.
Die Journalisten protestierten, Pfui-Rufe waren zu hören. Max Schäfer zögerte noch immer. Da platzte mir der Kragen. Ich erhob mich, stellte Grete, Max und mich vor und verwahrte mich gegen den Akt polizeilicher Willkür. Die Beamten arbeiteten sich nach vorn. Sie zwängten sich durch den Pulk der stehenden Journalisten und an den Kameras vorbei und griffen mich. Im Licht der Scheinwerfer wurde ich gepackt und aus dem Raum gezerrt. Die Bilder von AP und dpa gingen noch am gleichen Tag in die Welt.“
Der Generalbundesanwalt leitet ein Ermittlungsverfahren gegen die drei wegen Verdachts „der Fortführung einer verfassungswidrigen Partei als Rädelsführer“ (§ 90a StGB) ein. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ordnet die Beschlagnahme „aller hergestellten, in Druck befindlichen und zur Verbreitung im Bundesgebiet bestimmten Exemplare“ des Programmentwurfs einschließlich der Druckvorlagen an.
Einen Tag später erklärte der Vertreter des Innenministeriums, Faulhaber, auf Nachfrage von Journalisten in der Bundespressekonferenz zum Verbot der Pressekonferenz zum KPD-Programmentwurf, was an dem neuen Programmentwurf als verfassungswidrig beanstandet würde: „Das Programm interessiert uns zunächst überhaupt nicht. Es kommt uns allein darauf an, festzustellen, ob die alte KPD mit einem neuen Programm ihre Tätigkeit fortsetzen will“. Zugleich erklärte er, dass gemäß der Vereinbarung der Innenministerkonferenz in Ulm für eine Neugründung der KPD keinerlei Voraussetzungen zu erfüllen seien: „Die Parteigründung ist in der Bundesrepublik frei. Es ist weder ein Genehmigungsverfahren erforderlich noch müssen irgendwelche Satzungen oder andere Dinge vorgelegt werden. Wenn eine Partei sich gründet, ist sie zunächst ein Faktum. Es ist dann Sache der zuständigen Behörden zu prüfen, ob eine solche Partei dem Art. 21 entspricht.“ Wenn das nicht der Fall ist, sei es Sache der zuständigen Behörden, dann die dafür im GG vorgesehenen Maßnahmen einzuleiten.
Zuvor hatte Regierungssprecher Ahlers jede Stellungnahme zu dem Vorgehen gegen die Pressekonferenz der KPD abgelehnt, weil das allein eine Angelegenheit des Landes Hessen gewesen sei.
Am 13. Februar 1968 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster die Durchsuchung der Geschäftsräume der Firma Plambeck und Co. in Neumünster sowie die Beschlagnahme sämtlicher Exemplare des Programmentwurfs der Kommunistischen Partei Deutschlands (Februar 1968) angeordnet. Aufgrund dieses Beschlusses wurden am gleichen Tage (…) bei der Firma Plambeck u. Co. gedruckte(n) Schriften einschließlich der dazugehörigen Druckplatten und Matern beschlagnahmt:“ Zu den beschlagnahmten Materialien gehörten 55 000 Exemplare des Programmentwurfs der KPD. Auch andere Versuche, den Entwurf des Parteiprogramms in die Öffentlichkeit zu bringen, scheiterten. „,Etwa vier oder fünf Wochen nach der Beschlagnahme’, erinnerte sich Ewald Stiefvater ‚erhielt ich von der Parteiführung Adresse und Route zum Abholen von etwa 2 000 Exemplaren der Entwürfe aus Österreich.
Ich entschied mich für Artur Stehr, den ich in der Illegalität als zuverlässig und verschwiegen kennengelernt habe.“ (…) Er war bereit, die Entwürfe abzuholen, wie auch sein Sohn Heinz, der ihn begleiten wollte. (…) Er stand kurz vor einer Examensprüfung als Diplom-Ingenieur, und das Unternehmen war nicht ohne Risiko.“
Tatsächlich ging das Unternehmen schief. Vater und Sohn fuhren nach Innsbruck zu ihrer Anlaufstelle: dem Büro der KPÖ. ‚Wir wunderten uns sehr über die mangelnde Konspiration, packten dann die Programmentwürfe in die Koffer, luden sie in das Auto ein und fuhren, wie vorgegeben, zum Grenzübergang Kufstein.“ Schon hundert Meter vor der Grenze fingen österreichische Grenzbeamte sie ab, durchsuchten ihre Koffer, entdeckten die von der Wiener „Stern“-Verlagsgesellschaft m. b. H. gedruckten Broschüren und übergaben die beiden an ihre deutschen Kollegen.“ Gegen Vater und Sohn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Die Beschwerde Artur Stehrs wies der Bundesgerichtshof mit der Begründung ab, dass die Broschüren dem Versuch dienen, eine verbotene Partei fortzuführen und für sie zu werben.“ (Jürgen Brammer, Klaus Weigle: Die Illegalen von 1956/1968, http://docplayer.org/31988992-Juergen-brammer-klaus-weigle-die-illegalen-von-1956–1968.html)
Über 3 000 Vorschläge zur Überarbeitung
Trotzdem wurde der Entwurf des KPD-Programms diskutiert, fanden dazu öffentliche Veranstaltungen statt. Im Juni 1971, als Max Reimann endlich seine Stellungnahme vor der II. Strafkammer in Flensburg abgeben konnte, verwies er darauf mit Stolz: „Ich kann dem Gericht mitteilen, dass bereits wenige Zeit nach der Veröffentlichung des Programmentwurfs der Programmkommission der KPD an die 3 000 Vorschläge zur Überarbeitung des Programmentwurfs zugegangen sind. Dabei ist bemerkenswert, dass die Grundlinie des Programmentwurfs Zustimmung aus allen Bevölkerungsschichten erhielt und dass sich Vorschläge zur Verbesserung und Ergänzung im wesentlichen auf exaktere Formulierungen, auf konkretere Aussagen zu einigen theoretischen Problemen und auf Ergänzungen sozialer und demokratischer Forderungen bezogen.“ (Max Reimann, ebenda)
Doch zunächst wurden 1968 KPD-Mitglieder noch verfolgt, kam es – auch nach der Neukonstituierung der DKP – zu einem Prozess um die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme des Programmentwurfs. 1969 hob in erster Instanz die I. Große Strafkammer des Landgerichts Flensburg die Einziehung des Programmentwurfs mit der Begründung auf, dass dieser zwar einen verfassungswidrigen Inhalt habe, seine Verbreitung aber gemäß § 86 Abs. 3 StGB zulässig sei, weil „die Handlung im Rahmen der staatsbürgerlichen Aufklärung (…) vorgenommen“ sei. Den Gesichtspunkt der staatsbürgerlichen Aufklärung ließ jedoch der Bundesgerichtshof (BGH) nicht gelten („Für die aufgelöste Partei gibt es keinen Raum politischer Handlungsfreiheit mehr“). Er verwies die Sache zurück an eine andere Kammer des Landgerichts Flensburg.
Nicht verfassungswidrig
Das neue Verfahren begann am 8. Oktober. Und am 9. Oktober 1970 verkündete Landgerichtsdirektor Ernst-Martin Henningsen: „Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt, da die Staatsanwaltschaft den Sitzungssaal verlassen hat und nicht wiedergekommen ist.“ Vorausgegangen war ein heftiger Streit. Bereits am Vortage waren die Staatsanwälte zwei mal nach lautstarkem Streit mit dem Prozessvertreter der KPD, dem bekannten Strafrechtler und Anwalt Prof. Dr. Kaul aus der DDR, unter Protest ausgezogen. Letzter Anstoß war die Kritik Kauls an der Urteilsweisheit der hohen Bundesrichter in Karlsruhe, die zuvor dafür gesorgt hatte, dass die Justiz in Flensburg erneut über den Programmentwurf befinden sollte. Erst Monate später wurde das Verfahren fortgeführt.
Im Urteil des Landgerichts Flensburg vom 24.6.1971 hieß es dann: „Im Namen des Volkes: In dem Einziehungsverfahren betreffend den Entwurf des Programms der Kommunistischen Partei Deutschlands (Februar 1968);
(…) hat die II. Große Strafkammer des Landgerichts Flensburg in ihren Sitzungen vom 22.6., 23.6. und 24.6.1971 (…) am 24. Juni 1971 für Recht erkannt: Der Einziehungsantrag der Staatsanwaltschaft wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Revisionsinstanz wie auch die notwendigen Auslagen der Einziehungsbeteiligten in beiden Rechtszügen fallen der Staatskasse zur Last.“
Der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Flensburg musste in der Urteilsbegründung unter anderem feststellen: „Aus der Tatsache, dass eine Partei für verfassungswidrig erklärt worden ist, darf nicht geschlossen werden, dass jede ihrer Publikationen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet ist. Ob andererseits die politische Zielrichtung der Initiatoren des Programmentwurfs mit den Zielen, wie sie im Programmentwurf zum Ausdruck gekommen sind, tatsächlich übereinstimmen, hat das Gericht nicht zu prüfen, da es in diesem Verfahren nur darauf ankommt, ob die Programmschrift selbst verfassungsfeindliche Tendenzen aufweist.
Die Schrift enthält die herkömmlichen und bekannten Parolen, die allgemein als kommunistisch und mitunter schon allein deswegen als verfassungswidrig bezeichnet werden. Eine solche Betrachtungsweise ist rechtlich nicht haltbar. Keiner der verwendeten Begriffe ist bereits vom Ursprung her mit einem verfassungswidrigen Inhalt ausgestattet. Gerade weil die Begriffe ‚Sozialismus’, ‚Marxismus’, ‚Leninismus’, ‚Kapitalismus’, ‚Diktatur des Proletariats’ u. a., wie sie mehrfach in dem Programmentwurf benutzt werden, zu verschiedenen Zeiten und von verschiedenen Aspekten mit verschiedenen Inhalten versehen werden können und versehen worden sind, verlangt eine strafrechtliche Sanktion die sichere Feststellung, ob im vorliegenden Fall einer der im Entwurf enthaltenen Begriffe – für einen verständigen Leser – tatsächlich mit einem verfassungsfeindlichen Inhalt versehen worden ist. Auch dafür gelten die strengen Maßstäbe strafrechtlicher Sachverhaltsfeststellungen.“
Der Rechtswissenschaftler Alexander von Brünneck betonte, dass dies das erste Urteil eines bundesdeutschen Gerichtes war, „das die Verfassungsmäßigkeit der gegenwärtigen KPD/DKP-Programmatik“ anerkannte. Das bedeutete aber nicht, dass sich damit die politische Justiz in der Bundesrepublik qualitativ verändert habe. Das Gericht zog „nur die juristische Konsequenz daraus, dass die offene politische Unterdrückung der KPD historisch nicht mehr möglich“ war.
Schon bald zeigte sich, dass die politische Verfolgung der Linken im Lande weiterging. Am 28. Januar 1972 verkündeten Bundeskanzler Brandt und die Ministerpräsidenten „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im Öffentlichen Dienst“. Und das KPD-Verbot? Auch heute noch – 50 Jahre nach der Pressekonferenz vom 8. Februar 1968 und bald 50 Jahre nach Neukonstituierung der DKP – muss die Forderung sein: Weg mit dem KPD-Verbot.