Bei einer Anhörung im Bundestag am Montag äußerten Sachverständige erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Plan der Bundesregierung, den deutschen Geheimdiensten künftig den Einsatz von Staatstrojanern zur Überwachung von Messengern zu ermöglichen. Die vorgesehene erweiterte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ plus) werde den Anforderungen des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen nicht gerecht. Der Gesetzgeber laufe damit „sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit“, warnte der Göttinger Staatsrechtler Benjamin Rusteberg.
Verfassungswidrig
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