Verfassungsbeschwerde gegen CETA

Campact, Foodwatch und „Mehr Demokratie“ legen Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanda, CETA, ein. Dies solle geschehen, sobald sich der EU-Ministerrat mit dem Abkommen offiziell beschäftige, so die Organisatoren. Sie argumentieren damit, dass der Ministerrat CETA „vorläufig“ in Kraft setzen will – ohne Zustimmung der nationalen Parlamente oder Regierungen –, weil dieser Abstimmungsprozess in allen 28 EU-Staaten sich über Jahre hinziehen könnte.

„CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, wird Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, in der „jungen Welt“ vom Dienstag zitiert. Kempen vertritt das Bündnis als Prozessbevollmächtigter.

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"Verfassungsbeschwerde gegen CETA", UZ vom 3. Juni 2016



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