Patrik Köbele zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, seine Beschwerde gegen die Neufassung des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch nicht zu behandeln

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Wera Richter, Dr. Ralf Hohmann und Patrik Köbele gegen die Neufassung des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch abgelehnt – ohne Begründung. Kriegsgegnern wird damit ein Maulkorb verpasst. Dagegen kämpfen wir weiter, verspricht Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP:

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.



UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
Unsere Zeit