Verfassungsbeschwerde

Im Rechtsstreit über den Verstoß gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zieht die Gießener Ärztin Kristina Hänel vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie halte es für ihre „ärztliche Pflicht, Betroffene ausführlich aufzuklären und zu informieren“. Ende Dezember 2020 hatte das Landgericht Gießen ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe bestätigt (siehe UZ vom 29. 1.). Hänel hatte auf ihrer Praxis-Homepage einen Download angeboten, der allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, dessen Durchführung und die angewandten Methoden enthielt sowie die jeweils für und gegen diese Methoden sprechenden Gründe.

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"Verfassungsbeschwerde", UZ vom 5. März 2021



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