Verfassungsbeschwerde

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Am 28. Juli haben Wera Richter und Patrik Köbele, Vorsitzende der DKP, gemeinsam mit dem Juristen Ralf Hohmann eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des § 130 StGB eingereicht. Sie sehen in dem Gesetz einen Angriff auf die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit. Betroffen seien alle, die den herrschenden Narrativen zum Ukraine-Krieg öffentlich widersprächen oder diese anzweifelten, so Köbele. Ihnen drohten Geld- oder Haftstrafen.

Die drei Kommunisten kritisieren außerdem das völlig undemokratische Verfahren, mit dem die Gesetzesverschärfung in einer Nacht-und Nebel-Aktion im Bundestag durchgepeitscht wurde. Darin sehen sie einen Verstoß gegen die Teilhabe- und Kontrollrechte der Abgeordneten.

Im Folgenden stellen wir die bisher erschienen Beiträge zur Verfassungsbeschwerde der Kommunisten und den Beschwerdetext zur Verfügung:

UZ-Berichte

Angriff auf die Meinungsfreiheit

Buchstäblich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion brachte die Ampel-Koalition am 19. Oktober 2022 die Neufassung des Paragrafen 130 Absatz 5 Strafgesetzbuch (StGB) auf den Weg. Gut versteckt in einem Änderungsgesetz zum „Bundeszentralregistergesetz“ (BZRG)…

Berichte anderer Medien

RT DE zitiert ausführlich Hans Bauer zum Thema.

Der vollständige Text der Verfassungsbeschwerde

Unsere Zeit