Mit einer kleinen Aktion haben ver.di und VVN/BdA auf den 70sten Jahrestag der Volksabstimmung zum Inkrafttreten der Verfassung des Freistaates Bayern aufmerksam gemacht. Nach Auffassung der Veranstalter verdienen die Grundgedanken der Verfassung mehr Beachtung, als die bayerische Staatsregierung ihnen seit Jahren zukommen lässt.
So gewährt die Bayerische Verfassung umfassendes Asylrecht. Weil während der Nazidiktatur Hunderttausende ihre Rettung dem Asyl in anderen Ländern verdankten, wurde in Artikel 105 festgelegt, dass „Ausländer, die unter Nichtbeachtung der in dieser Verfassung niedergelegten Grundrechte im Ausland verfolgt werden und nach Bayern geflüchtet sind, nicht ausgeliefert und ausgewiesen werden“ dürfen. Ebenfalls verbietet die Bayerische Verfassung die Entfachung von Rassen- und Völkerhass. Weil die Naziideologie auf rassistischer Grundlage beruhte, zur Ausgrenzung vieler Menschen aus der „Volksgemeinschaft“ und letztlich zu Krieg und Vernichtung führte, wurde in Artikel 119 schlicht formuliert: „Rassen- und Völkerhass zu entfachen ist verboten und strafbar.“ Auch verpflichtet die Bayerische Verfassung wirtschaftliche Tätigkeit auf das Gemeinwohl.