Verfahren um Krim eröffnet

Im Konflikt um die Schwarzmeer-Halbinsel Krim wirft die Ukraine Russland vor, das UN-Seerechtsabkommen verletzt zu haben. In einem Verfahren vor dem Ständigen Schiedshof in Den Haag erklärte der ukrainische Vertreter Anton Korinewitsch, Moskau nutze die Krimbrücke über der Straße von Kertsch, um sich die alleinige Kontrolle über den strategisch wichtigen Zugang vom Asowschen zum Schwarzen Meer zu sichern – deshalb müsse sie abgerissen werden. Im Hinblick auf die von Russland erbaute Straßen- und Eisenbahnverbindung zur 2014 der Russischen Föderation beigetretenen Halbinsel erklärte Korinewitsch den Schiedsrichtern, diese halte den internationalen Schiffsverkehr aus dem Asowschen Meer fern, lasse aber kleinere russische Schiffe zu. Moskau nannte die Vorwürfe „völlig haltlos und hoffnungslos“. Das Asowsche Meer sei ein Binnengewässer und falle nicht unter das UN-Abkommen.

Die Ukraine hatte den Schiedshof bereits 2016 angerufen, erst jetzt kam es zu einer ersten Verhandlungsrunde.

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"Verfahren um Krim eröffnet", UZ vom 27. September 2024



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