Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit den Aktivitäten des „Russischen Hauses“ in Berlin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Wissenschafts- und Kulturzentrum verstoße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, sagte Behördensprecher Sebastian Büchner. Anzeige hatte der ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck erstattet, der 2017 sein Mandat abgeben musste, nachdem bei einer Kontrolle die Polizei Crystal Meth bei ihm fand. Geprüft werden müssten auch mögliche Versäumnisse der zuständigen Berliner Behörden bei der Durchsetzung von Sanktionen, so Beck. Der Betreiber des „Russischen Hauses“ ist die Agentur Rossotrudnitschestvo, die auf der Liste für „repressive Maßnahmen“ der EU steht. Die Einrichtung wurde 1984 vom Verband der sowjetischen Gesellschaft für Freundschaft und kulturelle Beziehungen mit dem Ausland eröffnet.
Verfahren gegen Russisches Haus
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)