Am vergangenen Montag stand der Flüchtlingsaktivist Adeel A. vor dem Amtsgericht in Nürnberg. Er wurde im Zuge der Besetzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 3. und 4. Juli 2014 wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung angeklagt. In der Verhandlung stellte Adeel A. klar, dass sich die Protestierenden kollektiv entschlossen, auf dem BAMF-Gelände zu bleiben. Sie wollten mit den Verantwortlichen sprechen und dort friedlich gegen die lange Dauer ihrer Asylverfahren und die katastrophalen Unterbringungsbedingungen demonstrieren. Der Vorwurf des Hausfriedensbruches spielte im Prozess schnell keine Rolle mehr.
Adeel A. erklärte den geladenen Polizeibeamten, dass er sie nicht persönlich beleidigen wollte, sondern mit Parolen wie „Scheiße Polizei“ Kritik an der Institution Polizei, dem Rassismus innerhalb der Polizeibehörden und dem ungerechten Vorgehen gegen Geflüchtete äußerte. Daraufhin erklärte sich das Gericht zu einer Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 bereit. Anfangs war eine Strafe von 375 Euro (25 Tagessätze zu 15 Euro) angesetzt.