Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin stellte das Verfahren gegen zwei Aktivisten der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) gegen Zahlung von je 150 Euro ein. Den beiden Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft versuchte Gefangenenbefreiung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Noch vor Beginn der diesjährigen Luxemburg-Liebknecht-Demonstration am 18. Januar hatte die Polizei rund 30 Personen angegriffen, weil diese teils Hemden mit dem Emblem der FDJ trugen und entsprechende Fahnen mitführten.
Verfahren eingestellt
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