Wäre es nicht besser, ein Gesetz einfach zu kippen, anstatt es im 12. Jahr seiner Existenz zum neunten Mal zu ändern? Der Deutsche Bundestag wollte ändern und brachte das 9. Gesetz zur Änderung des SGB II – das sogenannte Hartz-IV-Rechtsvereinfachungsgesetz – auf den Weg.
Eigentlich brauchen wir ein Gesetz, das dem Anspruch gerecht wird, eine Grundsicherung für Erwerbslose zu sein. Das „Rechtsvereinfachungsgesetz“ ist etwas anderes. Ein Teil der Änderungen dient ausschließlich der Entrechtung der Betroffenen und der Leistungskürzung. So sollen z. B. rechtswidrig vorenthaltene Leistungen erst ab Urteilsspruch eines Sozialgerichtes gezahlt werden, eine Nachzahlung für die Zeit bis zum Urteil soll entfallen.
Neu ins Gesetz aufgenommen wurde auch eine „Zwangsbetreuung“ von Leistungsberechtigten unter 25 Jahren, die sich den Vorgaben des Gesetzes und der Jobcenter verweigern. Der Sanktionsapparat blieb auf Druck von CDU und CSU unverändert und dient weiterhin der Disziplinierung der Betroffenen. Die „Ersatzansprüche“ wegen „sozialwidrigen Verhaltens“ – also die Rückforderung von bereits gezahlten Sozialleistungen – wurden durch das Kriterium „nicht ausreichende Bemühungen, die Bedürftigkeit zu verringern oder zu beenden“ erweitert. Eine so weitgehende Formulierung kann recht willkürlich gegen Erwerbslose eingesetzt werden.
Demgegenüber sind die positiv zu wertenden Änderungen – wenn auch im Einzelfall sinnvoll – eher kosmetischer Natur. Zu nennen sind die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes auf ein Jahr, der Wegfall der Erbenhaftung und die Nichtanrechnung von Rückzahlungen bei den Energiekosten.
Insgesamt dient das „Rechtsvereinfachungsgesetz“ in der Hauptsache dem eigentlichen Zweck des SGB II: Die industrielle Reservearmee billiger und gefügiger zu machen.
Hartz IV muss weg, auch in seiner neunten Fassung.