Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Marburger Bund (MB) beabsichtigen, eine Vereinbarung zum Umgang mit den Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes zu schließen. Mit der Vereinbarung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber die Gewerkschaften auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen können. Die bisherige Möglichkeit tarifpluraler Regelungen soll auch unter den Rahmenbedingungen des Tarifeinheitsgesetzes für die Zukunft erhalten bleiben. Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2017 zu den von beiden Gewerkschaften eingebrachten Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz wollen ver.di und Marburger Bund durch eine in allen Kollisionsfällen wirksame tarifdispositive Abrede verhindern, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann.
Die ausgehandelte Vereinbarung sieht vor, dass eine entsprechende Klausel zum Ausschluss der Verdrängungswirkung stets als weitere Tarifforderung gegenüber Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden zum Gegenstand der Verhandlungen und zur Voraussetzung eines Tarifabschlusses gemacht wird. Beide Gewerkschaften werden keinen Antrag auf Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb stellen und wollen die „Arbeitgeber“ gleichfalls zu einem solchen Antragsverzicht vertraglich verpflichten.