Der Angriff auf den Status der DKP als politische Partei durch den Bundeswahlleiter reiht sich ein in die Versuche, das Wirken von antifaschistischen Organisationen zu diskriminieren.
Dafür gibt es keine verfassungsrechtliche Grundlage. Die einzige Basis, auf der so etwas erfolgt, sind formale Verordnungen und der in der Bundesrepublik Deutschland zur Staatsdoktrin erhobene Antikommunismus.
Überall im Nachkriegseuropa gab es starke und anerkannte kommunistische Parteien. Einzig in der BRD wurde schon wenige Jahre nach dem Ende des Faschismus die kommunistische Partei, die KPD, verboten. Es folgten zahlreiche Angriffe auf antifaschistische Organisationen.
Erst ab 1968 konnte mit der Konstituierung der DKP wieder eine Partei, welche den Sozialismus als politisches Ziel hat, legal wirken. Die Versuche, dies mit Verwaltungstricks jetzt wieder zu unterbinden, müssen scheitern.
Antifaschismus braucht eine legale Kommunistische Partei.