Die IG Metall begrüßt Verbesserungen für Auszubildende beim Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiG). Auf Initiative der DGB-Gewerkschaften wurde die gültige Rechtsprechung zur „Angemessenheit“ von Ausbildungsvergütungen ins Gesetz aufgenommen. Die Mindestausbildungsvergütung soll nun außerdem für außerbetriebliche Ausbildungen gelten, was für viele, häufig benachteiligte Jugendliche eine deutliche finanzielle Verbesserung bedeutet.
Die IG Metall begrüßt es außerdem, dass nun alle Auszubildenden an Berufsschultagen und an Arbeitstagen vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt werden.