Die ver.di-Personalabteilung hat den Gewerkschaftssekretär Orhan Akman schriftlich darüber informiert, dass er versetzt werden soll. Das teilte Akman auf seiner Website mit. Der ehemalige Bundesfachgruppenleiter Einzel- und Versandhandel war von dieser Funktion im August 2022 vom ver.di-Bundesvorstand abberufen worden. Er wurde von der Arbeit freigestellt und hat mehrfach fristlose Kündigungen erhalten. Die Kündigungen hatte das Berliner Arbeitsgericht für unwirksam erklärt. Nun soll Akman nicht mehr im Bundesfachbereich Handel arbeiten, sondern künftig im „Ressort 2“ als „Gewerkschaftssekretär mit besonderen fachspezifischen Aufgaben“, wie Akman in einer Stellungnahme schreibt. Eine „inhaltliche und nachvollziehbare Begründung“ für diese Versetzung habe es weder vom Bundesvorstand noch von der Personalabteilung gegeben.
Das Berliner Arbeitsgericht hatte am 13. Dezember 2022 entschieden, dass Akman „bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigungen als Leiter der Bundesfachgruppe Einzelhandel in der Bundesverwaltung Ressort 8, Fachbereich Handel, weiter zu beschäftigen“ sei. Das Urteil ist aufgrund einer von ver.di eingelegten Berufung und dem Gang zum Landesarbeitsgericht (LAG) bisher nicht rechtskräftig.