Nach monatelangen Auseinandersetzungen und Verhandlungen zu den zukünftigen Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten im Uniper-Konzern hat sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit dem Arbeitgeberverband auf einen Tarifkompromiss verständigt. Der Kompromiss beinhaltet eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen, die größtenteils zum 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen.
Ein Tarifvertrag zur sozialen Absicherung mit einer Mindestlaufzeit bis Ende 2022 schließt unter anderem betriebsbedingte Kündigungen aus und ermöglicht die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen. Dieser Tarifvertrag hat eine.
Die Parteien verständigten sich auch auf die Absicherung der bestehenden Anzahl von Ausbildungsplätzen und -standorten im Konzern. Mit Beendigung der Ausbildung besteht ein Übernahmeanspruch von mindestens zwölf Monaten.