Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit der Erteilung einer Ministererlaubnis die Weichen für die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka gestellt. Dabei wurde erstmals der Fortbestand existierender Tarifverträge und Mitbestimmungsstrukturen zur wesentlichen Voraussetzung für eine Übernahme gemacht, wie ver.di mitteilte.
„Der Bundeswirtschaftsminister hat heute deutlich gemacht, dass eine Übernahme im Sinne des Gemeinwohlinteresses nur möglich ist, wenn in den nächsten Jahren die konkreten Beschäftigungsverhältnisse, aber auch die Arbeitnehmerrechte erhalten bleiben. Das ist ein außerordentlich wichtiger Schritt, den wir begrüßen. Jetzt geht es darum, die konkreten Bedingungen in Tarifverhandlungen auszugestalten.“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.
Sie führte weiter aus: „Auch dank der vielen Aktionen und Gespräche von Beschäftigten, Betriebsräten und ver.di ist es gelungen, eine Absicherung der Beschäftigungsverhältnisse und der Arbeitnehmerrechte zur Bedingung für die Übernahme zu machen.“
Die Bedingungen für die Übernahme von Kaiser‘s Tengelmann durch Edeka beinhalten im Wesentlichen:
Mindestens fünf Jahre Beschäftigungssicherung durch den Ausschluss betriebsbedingter Änderungs- und Beendigungskündigungen
Die Struktur der Betriebsstätten (Filialen, Logistik und Verwaltung) darf in den nächsten fünf Jahren nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien verändert werden.
Existierende Tarifverträge müssen für mindestens fünf Jahre erhalten bleiben.
Filialen dürfen für fünf Jahre nicht an selbstständige Kaufleute oder Dritte weitergegeben werden – Ausnahmen sind bei Zustimmung durch die Tarifvertragsparteien möglich.
Schutz flächendeckender Betriebsratsstrukturen bis 2022.
Auflösende Bedingungen: Edeka ist für die Erfüllung der Bedingungen verantwortlich. Werden wichtige Bedingungen nicht erfüllt, gilt die Ministererlaubnis nachträglich als nicht erteilt.