Die Umverteilung wird nicht mal mit dem Tod beendet

Urnengräber immer teurer

Von Vincent Cziesla

Der Kölner Melaten-Friedhof zieht jährlich tausende Besucherinnen und Besucher aus aller Welt an. Die Anlage entstand zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf dem Gelände eines ehemaligen Leprosoriums (Aussätzigenkrankenhaus) und lädt mit ihren alten, kunstvollen Grabmälern und altertümlichen Grufthäuschen zu schaurig-schönen Memento-mori-Spaziergängen ein. Doch wer tatsächlich in Köln zu sterben oder besser gesagt: zu bestatten gedenkt, sollte zunächst einen Blick in die Friedhofsgebührenordnung werfen. Die günstigste Nutzungsgebühr fällt für das anonyme Urnengrab an und beträgt auf allen Kölner Friedhöfen 1 536 Euro. Das Urnengrab ohne Pflegeverpflichtung kostet 1 899 Euro. Noch teurer sind die von den Angehörigen gepflegten Wahlgräber. Hinzu kommen die Gebühren für Bestattung und Nebenleistungen. Der gesamte Gebührenaufwand mit Beisetzung und Trauerhalle summiert sich für ein Urnengrab auf etwa 2 400 Euro – zusätzlich fallen noch die Kosten für Sarg, Bestatter und Grabstein an.

Ob Köln damit tatsächlich die „teuerste Stadt zum Sterben“ ist, wie der „Kölner Stadtanzeiger“ im September 2016 schrieb, sei zunächst dahingestellt. Interessanter als die absoluten Zahlen für die Grabnutzungsgebühren sind die Relationen zueinander. Das Urnenwahlgrab ist nur geringfügig günstiger als das Erdwahlgrab; bei den pflegefreien Gräbern fallen für das Urnengrab sogar höhere Kosten an. Wie kann das sein? Die Antwort lautet: In Köln wurde eine Berechnungsweise für Friedhofsgebühren erfunden, die religiös-konservative Ideologie mit kapitalistischer Wirtschaftslogik zu verbinden weiß und bundesweit Nachahmer findet. Ihr Name: „Kölner Modell“.

Klassischerweise sind die öffentlichen Friedhöfe in deutschen Gemeinden gebührenfinanziert. Das bedeutet, dass alle Kosten für den Unterhalt der Flächen und den Betrieb der Friedhofseinrichtungen nach festgelegten Satzungen auf die Nutzerinnen und Nutzer der Friedhöfe umgelegt werden. In der Vergangenheit wurden die Grabnutzungsgebühren in der Regel durch eine sogenannte Äquivalenzziffernrechnung errechnet. Vereinfacht umschrieben funktioniert dies so: die größte und teuerste Grabstätte erhält die Ziffer 1, ein Grab von halber Größe erhält die Ziffer 0,5. Nach diesen Äquivalenzziffern werden nun die Gebührenrelationen berechnet. Dadurch waren Urnengräber in der Regel wesentlich günstiger als Erdgräber.

Doch ein Wandel in der Bestattungskultur brachte das Äquivalenzziffernmodell ins Wanken. Immer mehr Menschen verzichteten auf aufwändige Grabmäler und kauften die kleineren und günstigeren Urnengräber. Das Gebührenaufkommen sank, während die Kostenstruktur der Friedhöfe weitgehend unverändert blieb. Eine betriebswirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvolle Antwort auf diese Entwicklung hätte nun darin bestanden, die neue Bestattungskultur zu begrüßen und die vorgehaltenen Reserve-Flächen zu verkleinern, um die Unterhaltskosten der Friedhöfe zu senken und zugleich neue Flächen für die Lebenden zu gewinnen. Doch in zahlreichen Kommunen gingen die Friedhofsverwaltungen einen anderen Weg und führten das „Kölner Modell“ ein.

Bei dieser Berechnungsweise spielt die Größe der genutzten Grabfläche keine wesentliche Rolle mehr. Die Folge: die Urnengräber werden wesentlich teurer.

Der Umstieg vom Äquivalenzziffernmodell auf das Kölner Modell wurde in vielen Kommunen als alternativlos und modern präsentiert. Mehr oder weniger offen wurden die Ziele benannt: der Trend zur Feuerbestattung sollte gestoppt werden, die Einnahmen der Friedhöfe stabilisiert und die „deutsche“ (je nach Region auch etwa „rheinische“) Bestattungskultur verteidigt werden. Die entstehende soziale Härte durch den vollständigen Wegfall von (einigermaßen) bezahlbaren Bestattungsformen wurde totgeschwiegen oder mit Verweis auf die Möglichkeit von Sozialbestattungen relativiert.

Dabei sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: in Grevenbroich stieg der Preis für die anonyme Urnenbestattung mit Einführung des Kölner Modells von 693 auf 1 486 Euro um 114 Prozent, die Urnen-Reihengräber verteuerten sich um 84 Prozent. In Neuss, wo das Kölner Modell derzeit diskutiert wird, würde die Grabnutzungsgebühr für das Urnen-Reihengrab von 675,40 auf 1 263,03 Euro ansteigen (plus 87 Prozent), das anonyme Urnengrab würde statt derzeit 763,00 Euro dann 1 256,14 Euro kosten. Die Kosten für die teuersten Grabarten sinken bei Modellumstellungen in der Regel: Das Kölner Modell ist ein Weg zur postmortalen Umverteilung von oben nach unten, weil es die Kosten der großen Gräber auf die Nutzerinnen und Nutzer der bescheideneren Grabstätten umlegt. Es wurde geschaffen, um die Menschen zu einer „ordentlichen“ (katholischen!) Grabwahl zu drängen und die veralteten Friedhofsstrukturen zu rechtfertigen.

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"Urnengräber immer teurer", UZ vom 27. Oktober 2017



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