Wer arbeitet, muss sich auch erholen können. Schon in der Antike war den Sklavenhaltern klar, dass sie ihre Sklaven nur dann dauerhaft ausbeuten konnten, wenn sie ihnen zumindest ab und an Pausen und freie Tage und zu ihrer Erholung ließen. Sprachgeschichtlich stammt der Begriff „Urlaub“ sinniger Weise vom alt- und mittelhochdeutsche Substantiv „urloup“ ab, das im hochherrschaftlichen und militärischen Sprachgebrauch verwendet wurde und dort die „Erlaubnis“ des Fürsten bedeutet, sich „von Hofe“ oder „von der Truppe entfernen zu dürfen“, quasi als Gnadenakt.
Erst der organisierten Arbeiterschaft gelang es, aus dem Gnadenakt ein verbrieftes Recht zu machen. Im Jahre 1903 konnte der Zentralverband deutscher Brauereiarbeiter in Stuttgart und in Thüringen drei freie Tage im Jahr für die KollegInnen erkämpfen. 1907 forderte der Buchdrucker Ludwig Rexhäuser im „Correspondenzblatt“ der Gewerkschaften den „Erholungsurlaub für Arbeiter!“. Erst 1966 gelang es den KollegInnen der Industriegewerkschaft Druck und Papier, über die Fortzahlung des üblichen Lohns hinaus, ein zusätzliches Urlaubsgeld in der Druckindustrie durchzusetzen! Erst nach und nach gelingt das dann auch in den anderen Branchen. Und heute? Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (WSI) fand jüngst heraus: In den „Genuss“ einer Extrazahlung für die Urlaubskasse kommt nicht einmal mehr die Hälfte aller hierzulande Beschäftigten. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der MalocherInnen gehen mittlerweile gänzlich leer aus: Relativ gut verdienende westdeutsche Männer in großen Betrieben mit Tarifbindung bekommen der WSI-Untersuchung zufolge mit der größten Wahrscheinlichkeit ein Urlaubsgeld.
Frauen bleiben nicht nur beim monatlichen Lohn und Gehalt, sondern auch beim Urlaubsgeld abgehängt. Das gilt auch für Ostdeutsche, Geringverdiener und Beschäftigte in kleinen Betrieben oder in Betrieben ohne Tarifbindung In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigte gibt es seltener ein Urlaubsgeld. Hier bekommen nur 33 Prozent der KollegInnen einen Zuschuss. In größeren Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigte bekommen 54 Prozent Urlaubsgeld. Von den Beschäftigten mit einem geringen Monatsverdienst unter 1 000 Euro erhalten nur 17 Prozent Urlaubsgeld.
Auch die Höhe des Urlaubsgeldes schwankt je nach Branche kräftig. Das WSI listet in ihre Studie die tariflich vereinbarten Sonderzahlungen von 22 Wirtschaftszweigen auf – die Bandbreite reicht von 155 bis 2 270 Euro für Beschäftigte der mittleren Vergütungsgruppe (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das tarifliche Urlaubsgeld hat sich gegenüber dem 2014 in elf Branchen erhöht, darunter auch im Bauhauptgewerbe und im Gebäudereinigerhandwerk. Für Arbeiter im Bauhauptgewerbe gibt es im Westen 3,1 Prozent und im Osten 3,9 Prozent mehr Urlaubsgeld. In einer mittleren Vergütungsgruppe entspricht das 1 130 Euro (West) bzw. 1 038 Euro (Ost). Bei den Angestellten sind es bundesweit 720 Euro. Beim Gebäudereinigerhandwerk stieg das Urlaubsgeld um 2,6 Prozent (West) bzw. 3,2 Prozent auf 778 Euro in den alten bzw. 669 Euro in den neuen Bundesländern. Zum Teil fiel die Erhöhung auch deutlicher aus. So in der ostdeutschen Textilindustrie (12,5 Prozent). Wesentlich magerer fiel die Urlaubsgelderhöhung (2,1 Prozent) für die Beschäftigten im brandenburgischen Einzelhandel aus.
Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für Beamtinnen und Beamte existieren keine tariflichen Urlaubsgeldregelungen. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden. Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte im Steinkohlebergbau und in der Landwirtschaft. Das höchste Urlaubsgeld gibt es in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Metall- und in der Druckindustrie. Überhaupt kein tarifliches Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in Banken und in der Energiewirtschaft.
Die Branchen unterscheiden sich auch darin, wie viele Urlaubstage sie ihren Beschäftigten gewähren. In den meisten Wirtschaftszweigen und Bundesländern sind 30 Tage Jahresurlaub üblich. Ausnahmen bilden in manchen Regionen Deutschlands die Landwirtschaft, das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Gebäudereinigerhandwerk, die Holz- und Kunststoffverarbeitung, die Süßwarenindustrie und die Deutsche Bahn. Übrigens: Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen dürfen nach einem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden. Ein Arbeitgeber darf also nicht kündigen, um den Mitarbeiter anschließend zu einem höheren Gehalt, aber ohne Sonderzahlungen weiter zu beschäftigen (Az. 54 Ca 14420/14).