Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass ein bundesweiter Corona-Bonus in der Pflege ausbezahlt werden soll: „Die Pflegekräfte in Deutschland erbringen während der Pandemie eine herausragende Leistung. In der aktuell sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wollen wir diesen Einsatz anerkennen. Der Bund wird hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen“, heißt es in dem Papier. Bis zu 3.000 Euro pro Fachkraft soll dieser steuerfreie Bonus betragen.
Viele Pflegekräfte hätten sich eine Auszahlung schon im Dezember gewünscht, doch die Gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, verkündete Anfang Dezember: „Wir wollten jetzt nichts übers Knie brechen und lassen uns lieber etwas mehr Zeit, zumal wir sicherstellen wollen, die richtigen Beschäftigten mit dem Bonus zu erreichen.“
Auch wenn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach versicherte, dass der angekündigte Corona-Bonus für Pflegekräfte kommt, bleibt ziemlich offen, wer ihn erhält. Gilt er nur für die Pflegekräfte, die in der Notaufnahme oder auf Intensiv- und Corona-Stationen zweifellos noch über das bisher kaum zu ertragende Maß hinaus noch weiter belastet worden sind? Oder tatsächlich für alle in der Altenpflege und im Gesundheitswesen, die auch ohne direkte Konfrontation mit dem Virus erschwerte Arbeitsbedingungen hatten, deren Belastungen durch das Tragen von FFP-2-Masken erschwert wurden oder auch – wie in den Seniorenzentren – ihre Tätigkeit ohne eine angemessene Arbeitskleidung versehen mussten? Das birgt erhebliches Spaltungspotential.
Nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrag im letzten November hatte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke zu Recht gefordert: „Der angekündigte Bonus muss nun zeitnah an alle Berufsgruppen in den Krankenhäusern, der Altenpflege, den Reha-Einrichtungen und der Behindertenhilfe ausgezahlt werden.“ Aber die Gewerkschaft weiß auch: Die Sonderzahlungen ersetzen keinesfalls tarifliche Regelungen. In Zukunft sind dauerhaft bessere tarifliche Entgelte und Regelungen für die Entlastung aller Beschäftigten in der Pflege erforderlich.