Betr.: „Keine Hilfe für Seenotrettung“, UZ vom 12. Juli

Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar

Von Georg Dovermann, Bonn

Das Verhalten, explizit der italienischen Regierung und die Argumentation von Herrn Salvini ist wahrlich eine Schande für Europa und das christlichen Abendland. Gerade Italien, dessen Bevölkerung überwiegend dem katholischen Glauben angehört, sollte sich an Grundzüge der Heiligen Schrift erinnern. (…) Italien und Europa sollten nicht vergessen, dass es internationale See-Abkommen gibt, die alle Kapitäne auf hoher See verpflichten, Menschen in Seenot zu bergen und in die nächsten sichere Häfen zu bringen. (…)

Alle Schiffe, die sich in einem Gebiet befinden, wo sich Menschen in solchen Situationen der Seenot befinden, sind international verpflichtet, sich nach dem Prinzip SAR, „Search and Rescue“ (Rettung und Bergung), an der Suche und Rettung zu beteiligen. Bei den Vorschriften der SAR-Regelung handelt es sich um ein internationales Abkommen aus den 1940er-Jahren und es umfasst die Rettung und Bergung aus See und aus der Luft, entsprechend werden See- und Luftfahrzeuge in solche Rettungsaktionen involviert. Dieses Abkommen hat auch Italien ratifiziert. (…)

Herr Salvini und die italienischen Regierung betreiben hier eine unmenschliche und unchristliche Politik, die an Grausamkeit kaum zu überbieten ist. (…) Kapitänin Rackete hätte sich in erster Linie der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht, wenn sie sich der Rettung und Bergung entzogen hätte. Die Verpflichtung, Hilfe zu leisten und Seenotrettung in dieser Form anzuwenden, gehört zur elementaren Ausbildung in der Kapitäns­ausbildung, ebenso wie es zur Grundausbildung für Führerscheinbewerber gehört, Erste Hilfe am Unfallort zu leisten. (…)

Den Flüchtlingen und der Kapitänin hier Kriminalität zu unterstellen und vorzuwerfen, hat seine eigene Qualität und spricht für sich. Alle diese Flüchtlinge haben ihr Land nicht aus freien Stücken verlassen, sondern sind Opfer von einem Krieg, der nur wüten kann, weil die internationale Staatengemeinschaft, in vorderster Linie Westeuropa, Waffen in den Nahen Osten exportiert. Des Weiteren sind sie Opfer einer international agierenden Schlepper-Mafia, die bestimmt nicht daran interessiert ist, Frieden in den dortigen Krisengebieten herbeizuführen und damit der Ursache für Flucht und Vertreibung ein Ende zu setzen.

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"Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar", UZ vom 19. Juli 2019



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