Wer gerne etwas Gutes tun will und Gefallen daran findet, seinen Namen auf kleinen Metallplaketten zu lesen, hat vielleicht schon einmal über eine Patenschaft nachgedacht. Die Auswahl ist groß: Es gibt sie für knuffige Zootiere und grasende Ziegen, für Parkbänke, historische Gräber und Kunstwerke. Manche Gemeinden bieten Baumpatenschaften an und im nordrhein-westfälischen Neuss kann man Patin oder Pate eines Hundekotbeutel-Spenders werden. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Auch die Kommunen übernehmen gerne Patenschaften, zum Beispiel für Bundeswehreinheiten.
Dabei geht es weniger ums Geld als um Militärpropaganda. „Patenschaften von Einheiten und Verbänden der Bundeswehr mit Städten und Gemeinden sollen das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Bundeswehr als Instrument einer wehrhaften Demokratie zur Friedenssicherung fördern“, erklärte die Bundesregierung im Jahr 2010. Konkret laden die Kommunen „ihr“ Bataillon zu Stadtfesten und Veranstaltungen ein, hängen Fähnchen auf und errichten Denkmäler. Bei Berufsmessen wird die Bundeswehr prominent platziert, um für eine Soldatenlaufbahn zu werben. Dank einer Patenschaft mit der dort stationierten Panzergrenadierbrigade 41 gewann Neubrandenburg den Preis „Bundeswehr und Gesellschaft 2021“. Stolz berichtet die Stadt über die damit verbundenen Errungenschaften: Kranzniederlegungen, Vorträge, ein Gedenkstein für die toten Panzergrenadiere und eine stetige Militärpräsenz beim Vier-Tore-Fest. „Neubrandenburg versteht sich als Garnisonsstadt mit Tradition, in der die Bundeswehr zum gelebten Alltag und zum Straßenbild gehört“, fasst Oberbürgermeister Silvio Witt die Erfolge zusammen.
Die Patenschaften dienen dazu, Nachwuchs zu werben, ein positives Bild der Armee im öffentlichen Raum zu vermitteln und damit auch die Kriegspolitik zu normalisieren. Einen ähnlichen Effekt hatten die „Katastrophenschutz“-Einsätze der Bundeswehr im Inneren – etwa während der Corona-Pandemie, als die Soldaten in den Gesundheitsämtern Stellung bezogen. Die Kommunen bedankten sich brav. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, erklärte im Jahr 2021: „Die Menschen haben gemerkt, wie wichtig ein funktionsfähiger Staat ist. Wenn es darauf ankommt, steht die Bundeswehr Gewehr bei Fuß.“ Offensichtlich kam ihm nicht in den Sinn, dass es eben kein Zeichen für einen „funktionsfähigen Staat“ ist, wenn das Militär in den Amtsstuben anrückt. Geändert hat es nichts: Die kaputtgesparten Ämter werden weiterhin auf Kante genäht. Die Zusammenarbeit von Kommunen und Bundeswehr bedroht nicht nur den Frieden, sondern behindert auch den Aufbau eines zivilen Katastrophenschutzes – im Zweifelsfall kommt ja die Armee.
Nun gibt es durchaus viele Städte und Gemeinden, die keine Banner mit eisernen Kreuzen hissen und wenig daran finden, die Truppe in der eigenen Kommune auf- und abmarschieren zu sehen. Aber auch sie kommen nicht drumherum, Teil des militärischen Apparates zu werden. Dabei spielt das Meldegesetz eine entscheidende Rolle: Es verpflichtet die Kommunen dazu, die Adressdaten von Jugendlichen an die Bundeswehr zu übermitteln, ein Jahr bevor sie volljährig werden. Die Gemeinden werden damit zum Handlanger der kinderrechtswidrigen Praxis, Minderjährige zu rekrutieren. Dagegen muss man politisch agitieren. Aber es gibt auch die Möglichkeit, sich und seine Kinder persönlich zu schützen. Dazu genügt es, beim örtlichen Bürgeramt einen formlosen Widerspruch gegen die Datenübermittlung einzulegen und sich dabei auf den Paragrafen 36, Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes zu berufen. Falls sich nun jemand zum Handeln angestiftet sieht: Es kann auch nicht schaden, andere Eltern und die Öffentlichkeit darüber zu informieren.