Cyberattacken und Propaganda-Angriffe gegen Kuba

Unkonventionelle Kriegführung

Die Webseite der kubanischen Nachrichtenagentur „Agencia Cubana de Noticias“ (ACN) war am vergangenen Samstag Ziel einer Cyberattacke aus dem Tor-Netzwerk. Der Angriff führte zu einer spürbaren Reduzierung der Geschwindigkeit und unterbrach teilweise die Serviceleistungen der Agentur. Einen Tag zuvor hatten unbekannte Täter bereits versucht, die Facebook-Konten mehrerer ACN-Redakteure zu hacken. „Mit derartigen, aus unkonventionellen Kriegseinsätzen bekannten Angriffen“ würden oft Aktionen eingeleitet, „die darauf abzielen, Fake News und Desinformationen zu verbreiten“, erläuterte das größte kubanische Onlineportal „Cubadebate“ den möglichen Hintergrund des Vorfalls. Über die Motive der Cyberkrieger schrieb das Portal, das am 15. Juli selbst zum Ziel mehrerer aus den USA erfolgter Angriffe auf seine Webseite geworden war: „Aktionen wie diese sind Teil der politisch motivierten Medienoperation, die vom Ausland aus gegen Kuba durchgeführt wird, um eine soziale Explosion auf der Insel zu fördern.“

Der Vorfall erinnert an die Tage vor den aus dem Ausland geförderten Protesten vom 11. Juli, die friedlich begannen, dann aber zu gewalttätigen Ausschreitungen eskalierten. Dieselben Drahtzieher und Akteure dieser Aktionen in den USA und Europa sowie rechte Systemgegner auf der Insel planen für den 15. November ähnliche „Proteste“ wie am 11. Juli. Unterstützt werden sie von der US-Regierung, Europa-Abgeordneten der spanischen Rechtsparteien „Partido Popular“ und „Ciudadanos“ sowie der faschistischen Partei „Vox“. In Deutschland lud die der FDP nahestehende „Friedrich-Naumann-Stiftung“ – im Vorfeld der neuen „Proteste“ – für den 28. Oktober gemeinsam mit exilkubanischen Contras und einem Vertreter der rechtslastigen „Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte“ (IGFM) zu einer virtuellen Konferenz (Titel „Kuba: Zwischen Repression und dem Ruf nach Freiheit“) ein. Im Europäischen Parlament hatte die FDP als Mitglied der liberalen und zentristischen Fraktion „Renew Europe“ bereits mehrfach Seite an Seite mit den bekennenden Faschisten von „Vox“ und anderer ultrarechter Parteien versucht, die Beziehungen zwischen der EU und Kuba zu zerstören.

Mit viel Geld versuchen US-Dienste und wohlhabende rechte Finanziers unterdessen, eine neue weltweite Kampagne zu starten, um Kubas sozialistisches Gesellschaftsmodell in Misskredit zu bringen und den Regime Change voranzutreiben. Vor wütenden Angriffen der Konterrevolutionäre sind dabei selbst der Papst und die katholische Kirche nicht sicher. Am Sonntag hatte eine Gruppe aus verschiedenen Ländern Europas angereister Contras versucht, während des traditionellen Angelusgebets von Papst Franziskus im Vatikan auf dem Petersplatz zu demonstrieren. Als Sicherheitskräfte sie daran hinderten, des Platzes verwiesen und mitgeführte antikubanische Plakate entfernten, warf Contra-Aktivist Lázaro Mireles von der Gruppe „Aktionen für Demokratie“ dem Vatikan vor, diejenigen auszugrenzen, „die Freiheit und Menschenrechte für unser Volk fordern“. Der Lateinamerika-Sonderberater von US-Präsident Joseph Biden und Direktor für die westliche Hemisphäre beim Sicherheitsrat, Juan González, hatte Kuba bereits am Freitag mit „weiteren und schärferen Sanktionen“ gedroht, „falls die Organisatoren des für den 15. November angekündigten Protestmarsches strafrechtlich verfolgt werden sollten“.

Ungeachtet der Drohungen aus Washington warnte die stellvertretende Generalstaatsanwältin von Havanna, Yahimara Angulo González, die Akteure vor den rechtlichen Konsequenzen. Es gebe zahlreiche Belege dafür, „dass der Marsch von aus dem Ausland finanzierten Personen organisiert wird, die unter dem Deckmantel angeblich friedlicher Proteste Chaos stiften und die Destabilisierung des Landes herbeiführen wollten, und zwar im Rahmen einer Strategie des Regimewechsels, die auf den Formeln des bekannten und in anderen Ländern erprobten sanften Staatsstreichs beruht“, erklärte die Vertreterin der Anklagebehörde. Die Verfassungsrechtlerin Martha Prieto fügte zur Rechtslage hinzu, das in Artikel 56 der kubanischen Verfassung garantierte Recht, „zu friedlichen Zwecken“ zu demonstrieren, schütze keine Aktionen, die sich gegen die im Artikel 4 verankerte sozialistische Gesellschaftsordnung richteten.

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"Unkonventionelle Kriegführung", UZ vom 29. Oktober 2021



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