ver.di kritisiert die Maßregelung von Cengiz Haksöz, des Vorsitzenden des Wahlvorstandes beim Dienstleistungsunternehmen Telus International in Essen, und kündigt rechtliche Schritte an. In einem parlamentarischen Fachgespräch vor dem Bundestagsausschuss für Digitales am 14. Juni hatte Cengiz Haksöz über die Arbeitsbedingungen von Content-Moderatoren berichtet. Daraufhin stellte Telus International ihn bis auf Weiteres von der Arbeit frei und erteilte ein Betretungsverbot für die Firmenräume und das Büro des Wahlvorstandes. Als dessen gewählter Vorsitzender ist es Cengiz Haksöz’ Aufgabe, die für den Juli terminierte Wahl des ersten Betriebsrates für die rund 1.800 Telus-Beschäftigten zu organisieren.
ver.di kündigte letzte Woche Donnerstag rechtliche Schritte gegen Telus International an. „Wir fordern die Rücknahme der Freistellung und das Zugangsrecht zum Betrieb und werden das zur Not auch einklagen. Und wir prüfen, ob wir die Behinderung der Betriebsratswahl gemäß Paragraph 20 Betriebsverfassungsgesetz anzeigen. Diese ist strafbar“, sagte ver.di-Vorstandsmitglied Christoph Schmitz. Es handele sich um einen Fall von „Union Busting“ – also von Be- oder Verhinderung gewerkschaftlicher Betätigung in einem Betrieb.
Haksöz war vom Ausschuss für Digitales eingeladen worden, um über die Arbeitsbedingungen von Content-Moderatoren zu berichten. Die Beschäftigten bei Telus haben unter anderem die Aufgabe, illegale und jugendgefährdende Inhalte zu prüfen sowie extreme Gewaltdarstellungen von den Social-Media-Plattformen des Meta-Konzerns (Instagram und Facebook) zu löschen. Viele der Moderatoren klagen über die extremen Belastungen, die zu psychischen Erkrankungen führten.
Union Busting bei Telus
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