Gericht verurteilt Arzt für Blockade-Aktion in Büchel

Ungehorsam gegen Unrecht

Von IPPNW/UZ

Das Amtsgericht Cochem verurteilte den Arzt Ernst-Ludwig Iskenius letzte Woche zu 70 Tagessätzen à 40 Euro. Iskenius ist Mitglied der IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges). Er war Versammlungsleiter einer angemeldeten Mahnwache, wird mit dem Urteil aber auch für eine unangemeldete Aktion des zivilen Ungehorsams von Friedensaktivistinnen und -aktivisten auf dem Atomwaffenstützpunkt Büchel verantwortlich gemacht. Die Aktivistinnen hatten am 18. Juni 2018 aus Protest gegen die dort gelagerten Massenvernichtungswaffen das Haupttor sowie das Lutzerather Tor blockiert. Die Blockaden wurden jedoch unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt.

„Einem Versammlungsleiter einer angemeldeten Mahnwache kann nicht zugemutet werden, Friedensaktivistinnen von Aktionen abzuhalten, mit denen sie ihrem Gewissen folgen. Das Versammlungsrecht ist ein Recht, das Versammlungen schützt, aber mit diesem Urteil wird das Versammlungsrecht ausgehöhlt. Wir befürchten, dass das Verhängen von hohen Strafen gegen jemanden, der nur eine friedliche Mahnwache angemeldet hat, lediglich der Abschreckung dienen soll“, so IPPNW-Vorstandsmitglied Inga Blum. Ernst-Ludwig Iskenius wird gegen das Urteil Berufung einlegen.

Aus Sicht der IPPNW stellt die Atomwaffenpolitik der Bundesregierung ein fortgesetztes Unrecht dar. Auf deutschem Territorium lagern im Rahmen der „nuklearen NATO-Teilhabe“ nach wie vor etwa 20 US-Atomwaffen, die bis 2025 durch neue, „effektivere“ Bomben ersetzt werden sollen. Die neuen Atombomben in Büchel werden über ein steuerbares Heckleitwerk verfügen, das zur Erhöhung der Treffgenauigkeit beiträgt. Zudem kann je nach Ziel eine niedrige oder hohe Sprengkraft ausgewählt werden. Damit sinkt die Hemmschwelle zum Einsatz dieser Massenvernichtungswaffen und gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes.

Anlässlich des bevorstehenden zweiten Jahrestages der Verabschiedung des UN-Vertrages für ein Verbot von Atomwaffen am 7. Juli erinnert die ärztliche Friedensorganisation daran, dass der Vertrag Staaten verbietet, Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung mit Einsatz verboten. Derzeit haben 70 Staaten den UN-Vertrag unterzeichnet und 23 Staaten ratifiziert. Sobald 50 Staaten ratifiziert haben, tritt er in Kraft.

Zu seiner Verteidigung im Prozess erklärte IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius: „Ziviler Ungehorsam bedeutet eine bewusste Regelübertretung, um in einer zugespitzten Situation, in der politische Entscheidungsträger nicht mehr die Warnungen und Mahnungen ernst nehmen und Entscheidungen treffen, die entweder einen Rechtsbruch bedeuten oder zu großem Schaden für die Gesellschaft führen, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist gewaltfrei, ohne Schaden für die beteiligten Menschen, aber angemessen, um den völkerrechtswidrigen Betrieb zu unterbrechen. Dafür folgen sie ihrem Gewissen und ihrer Überzeugung und stehen auch für die Konsequenzen ein.“

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"Ungehorsam gegen Unrecht", UZ vom 5. Juli 2019



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