Nach dem umstrittenen Referendum Anfang Oktober, das die Aufnahme von Flüchtlingen entsprechend der in der EU vereinbarten Kontingente in Ungarn in Frage stellte, begann am 17. Oktober die Debatte über eine entsprechende Verfassungsänderung in Ungarn.
Es wäre die siebte Änderung der Verfassung unter Viktor Orbán. Noch vor fünf Jahren bezeichnete Orbán die Verfassung als „in Stein gemeißelt“. Mit der neuesten Änderung soll das Votum des Referendums umgesetzt werden, das nur von 37 Prozent der Wahlbevölkerung unterstützt wurde. Obwohl Orbáns Partei Fidesz nicht die für eine Verfassungsänderung benötigte Zweidrittelmehrheit im Parlament besitzt, wird diese wohl durch die Unterstützung der rechtsextremen Partei Jobbik in Kraft treten. Wesentlicher Bestandteil der Änderung soll sein, dass keine „fremde“ Bevölkerung in Ungarn angesiedelt werden darf. Das Asylrecht wird weiter eingeschränkt.
In Bezug auf EU-Richtlinien heißt es, dass diese „Ungarns unveräußerliche Souveränität über seine territoriale Integrität, Bevölkerung, Regierungsform und Staatsstruktur“ nicht begrenzen dürfen.