Unerwünschtes Ergebnis

Christoph Hentschel im Gespräch mit Dominik H.

Die ResMed Deutschland GmbH ist die Vertriebs- und Servicegesellschaft für das Fachhandelsgeschäft des US-amerikanischen Medizintechnikherstellers ResMed Inc. mit Sitz in San Diego, USA. ResMed wirkt im Bereich der Schlaf- und Beatmungsmedizin. ResMed ist mit 45 Filialen deutschlandweit vertreten und beschäftigt über 400 Menschen.

 

Union Busting – der gezielte Angriff auf Betriebsräte und Gewerkschafter – ist widerlich.

Union Busting – der gezielte Angriff auf Betriebsräte und Gewerkschafter – ist widerlich.

( AFGE/flickr.com / Lizenz: CC BY 2.0)

UZ: Ihr wollt bei ResMed einen Tarifvertrag. Was versprecht ihr euch davon?

Dominik H.: Es geht uns um Erhalt unserer Arbeitsplätze und Lohngerechtigkeit. Wir haben vor acht Jahren den Betriebsrat mit dem Ziel gegründet, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. In der Vergangenheit war das immer schwierig bei uns im Betrieb – angefangen dabei, wer bekommt wann Urlaub genehmigt, bis zu, wer bekommt wie viel Prozent von irgendeinem Gehaltstopf, den die Geschäftsleitung auslobt. Der Betriebsrat hat dort keine Mitbestimmungsrechte, wo es um das Geld geht. Dort haben die Gewerkschaften jedoch die notwendigen Rechte. Ein Tarifvertrag bringt uns Sicherung der Arbeitsplätze, Lohngerechtigkeit und weitere Stellschrauben, die man in einem Tarifvertrag regeln kann. Arbeitszeiten, Weiterbildung und vieles mehr. Frauen verdienen bei uns ein paar Prozentpunkte weniger als Männer, dabei stellen im Betrieb Frauen klar die Mehrheit.

Wir haben es leider in den letzten acht Jahren nicht geschafft, die Kolleginnen und Kollegen von einem Beitritt zu ver.di zu überzeugen, aber da hat uns der Arbeitgeber in den letzten Wochen durchaus Hilfe geleistet.

UZ: Was ist in den letzten Wochen passiert?

Dominik H.: Am 24. April hatten wir Betriebsratswahlen. Davor mussten Wahlvorschläge eingereicht werden. Eine Liste, die der Unternehmensleitung genehm war, hat ihren Vorschlag abgegeben und der war schlichtweg unheilbar ungültig, weil sie Formfehler gemacht haben. Sie haben Unterstützerunterschriften gesammelt, noch bevor die Kandidatenliste vollständig von allen Kandidaten unterschrieben war. Das geht laut Wahlordnung nicht.

Da konnte der Wahlvorstand nicht anders handeln als diese Liste nicht zuzulassen. Das gab natürlich zunächst Verärgerung bei den Betroffenen, aber auch der Arbeitgeber hat mit einigen Äußerungen, sagen wir mal „Anzeichen für Symphatie für die Betroffenen und Anzeichen für Antipathie dem Wahlvorstand gegenüber“ gezeigt.

Und die Kolleginnen und Kollegen sind größtenteils schlau und merken, wenn was nicht stimmt.

UZ: Wie sind die Kolleginnen und Kollegen damit umgegangen, dass sie nicht antreten durften?

Dominik H.: Von da ab ging das Drama los, weil nicht nur die Kolleginnen und Kollegen von der Liste, sondern auch die Geschäftsleitung versucht haben darzustellen, dass der Wahlvorstand in manipulierender Weise versucht die Konkurrenz auszuschalten.

Es gab in kurzer Abfolge zwei Gerichtstermine. Einmal hat man noch versucht eine Zulassung der Liste zu bewirken und hilfsweise wurden weitere Anträge gestellt, das wurde jedoch alles vom Arbeitsgericht abgelehnt.

Vor dem Landesarbeitsgericht ging es nur noch um den Abbruch der Wahl und eine Kollegin und deren Status – ob sie wählen darf oder nicht.

Die Wahlen durften stattfinden und die Kollegin durfte wählen.

In der Zwischenzeit wurde ständig der Wahlvorstand und der Betriebsrat betriebsintern kritisiert, bis zu einem Zeitpunkt, als die Gewerkschaft ver.di einen offenen Brief verfasst hat. Danach war zunächst der scharfe Ton Thema und nebenbei auch das Thema Lohngerechtigkeit. Denn in einer der Verhandlungen wurde öffentlich, wie viel in etwa die Kollegin verdient, um deren Status es ging.

UZ: Wie sind dann die Wahlen ausgegangen?

Dominik H.: Es sind dann nur zwei Listen zur Wahl angetreten. Auf Grund des Klimas, dass zu dieser Zeit im Betrieb herrschte, hat die Liste mit vorwiegend Neulingen 7 Sitze und die ver.di-Liste 4 Sitze erringen können. Die neuen solidarisierten sich mit den erfahrenen Betriebsratsmitgliedern.

Spätestens da ist die Geschäftsleitung aus allen Wolken gefallen. Sie musste einsehen, dass alle ihre Pläne, den Betriebsrat auszubremsen, gescheitert waren. Daraufhin haben sie eine Mail an die Belegschaft geschickt, in der sie behaupten, dass aus ihrer Sicht die Betriebsratswahlen nichtig sind und der Betriebsrat gar nicht existiert. Sie würden aber dennoch mit dem „Betriebsrat“ vorsorglich Lösungen besprechen wollen, aber nur unter Hinzuziehung eines Mediators. Sie wollten quasi dem Betriebsrat jede Legitimation absprechen, bevor irgendein Arbeitsgericht entschieden hat.

UZ: Das war aber noch nicht alles?

Dominik H.: Einer Kollegin soll gekündigt werden, weil sie den offenen Brief des Gewerkschaftssekretärs Florian Pollok, ver.di, im Auftrag der Vertrauensleutegruppe weitergeleitet hat.

Es gab diverse Angebote, Abfindungen zu zahlen, begleitet von der Androhung einer Kündigung an die Wahlvorstände, und die Kollegin mit dem Brief erhielt ebenfalls noch ein Angebot. Die Angebote waren insgesamt ganz deutlich im sechsstelligen Bereich.

Als dann veröffentlicht wurde, dass die Betroffenen die Angebote ablehnen, hat es in der Belegschaft wirklich geklingelt und die Leute wussten, das sind Menschen, die stehen auf unserer Seite. Niemand lehnt soviel Geld ab, wenn er Dreck am Stecken hat und nichts für die Kolleginnen und Kollegen erreichen möchte.

UZ: Wie hat die Geschäftsführung darauf reagiert?

Dominik H.: Sie haben zwei von drei Mitgliedern des Wahlvorstandes gekündigt, weil dieser angeblich die Wahlen behindert hätte. Die dritte Kollegin im Wahlvorstand hat noch nichts bekommen. Sie hat kürzlich ihre Schwangerschaft bekannt gegeben, da ist der Versuch einer Kündigung noch aussichtsloser als in den anderen beiden Fällen.

UZ: Die Kündigungen sind aber noch nicht vollzogen?

Dominik H.: Betriebsräte können nur wegen außerordentlicher Gründe mit Zustimmung des Betriebsrats gekündigt werden. Betriebsbedingte Kündigung kommt nicht in Frage, man müsste schon beispielsweise Körperverletzung begehen, das wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Der Betriebsrat hat seine Zustimmung zu den Kündigungen verweigert. Da muss der Arbeitgeber dann erst gegen den Betriebsrat klagen, um dessen Zustimmung zu ersetzen. Erst wenn diese Zustimmung von einem Gericht ersetzt wird, darf der Arbeitgeber kündigen und der Arbeitnehmer selbst noch gegen diese Kündigung klagen. Das ganze Prozedere kann dauern.

Aber auf den legitimen Rechtsweg allein will der Arbeitgeber scheinbar nicht vertrauen und sandte zweien eine Kündigung nach Hause. Unangenehmerweise müssen diese Schreiben dennoch ernst genommen werden, denn der Arbeitgeber kündigt damit an, das Gehalt fortan auch nicht mehr zu zahlen. Also ab zum Arbeitsamt, obwohl klar ist, dass diese Kündigungen rechtlich unwirksam sind, muss man also auch noch individuell Kündigungsschutzklage einreichen.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Unerwünschtes Ergebnis", UZ vom 25. Mai 2018



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Tasse.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit