Zur versprochenen Kindergrundsicherung

… und raus bist du

Ob die Kindergrundsicherung wirklich kommt, wird sich zeigen. Sozialverbände hatten am Beginn der Debatte darauf hingewiesen, dass das propagierte Ziel – die Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland – unter 24 Milliarden Euro jährlich nicht zu haben sei. Das wäre bei Kürzung der Jahr für Jahr gesteigerten Rüstungsausgaben problemlos machbar. Herausgekommen sind im Gesetzentwurf des Bundeskabinetts für das Startjahr 2025 magere 1,95 Milliarden Euro. Zunächst soll für das komplexe Gesetzeswerk eine „Rechtsprüfung“ erfolgen. Familienministerin Elisabeth Pau peilt diese „noch im Oktober“ an. Vor November wird das Gesetz also weder dem Bundestag noch dem Bundesrat vorliegen. Dort haben die Oppositionsparteien bereits erbitterten Widerstand und das Anrufen des Vermittlungsausschusses angekündigt. Sicher ist nur eins: Mehr Geld wird’s auf keinen Fall geben – eher noch weniger.

Dieses weniger ist schon jetzt weniger als nichts. Denn der Kabinettsentwurf sieht praktisch keinerlei materiellen Verbesserungen für die mit Armut geprügelten Kinder vor – und das ist nach Paus eigenen Aussagen jedes fünfte Kind in Deutschland. Ziel des abgemagerten Gesetzes ist lediglich eine Überführung der bisherigen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld und Sozialhilfe sowie des Kinderzuschlags und einiger anderer Leistungen in eine einheitliche „Grundsicherung“ unter anderem für die fast zwei Millionen Kinder, die gegenwärtig Bürgergeld – also Hartz IV – bekommen.

Verdienen werden auf jeden Fall eine Reihe von IT-Spezialisten, die das neue Online-System aufbauen und programmieren. Für dieses Ziel wird es vermutlich sogar Abstriche bei den materiellen Leistungen geben. Damit hat die Bundesregierung schon mal angefangen. Getreu dem alten Kinderreim „Ene, mene, muh und raus bist du“ sieht der vom Kabinett gebilligte Entwurf vor, Kinder von Asylbewerbern von der Kindergrundsicherung auszuschließen. Das widerspricht eklatant der UN-Kinderrechtskonvention, die jede „Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus“ verbietet. Dieser Einwand geht Scholz, Pau und Lindner offensichtlich am Arsch vorbei – sie bedienen durch diesen Ausschluss der Kinder von Asylsuchenden auch noch die anschwellende Fremdenfeindlichkeit in Deutschland.

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"… und raus bist du", UZ vom 6. Oktober 2023



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