Zehn Monate Haft für fortgesetzte Holocaustleugnung

Unbelehrbare Faschistin verurteilt

Von Birgit Gärtner

Rechtsextremismus als Lebenswerk, so ließe sich die Biographie der 1928 geborenen Ursula Meta Hedwig Haverbeck-Wetzel kurz umreißen. Die längere Version beginnt mit der Nazi-Karriere ihres verstorbenen Mannes Werner Georg Haverbeck, und dessen Bestrebungen, die Naturschutzbewegung mit dem von ihm unter Zustimmung von Rudolf Heß gegründeten „Reichsbund Volkstum und Heimat“ (RVH) unter braune Kontrolle zu bekommen. Dieser Versuch wurde mit dem von beiden 1963 im ostwestfälischen Vlotho gegründeten und 2008 verbotenen Collegium Humanum (CH) fortgesetzt. Zunächst überaus erfolgreich: Die Haverbecks unterhielten beste Kontakte zur Umwelt- und Friedensbewegung. Auch dann noch, als neben Märchen-Erzähl-Kursen im CH das rechtsextreme Blood&Honour-Netzwerk, z. B. in Person des braunen Liedermachers Frank Rennicke, Fuß fasste.

Haverbeck-Wetzel will das Urteil

„selbstverständlich“ nicht akzeptieren

Am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den „Buchhalter von Auschwitz“, Oskar Gröning, hatte Haverbeck-Wetzel in mehreren Interviews behauptet, der Holocaust sei „die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte“. Und den Paragraphen 130, der das Leugnen des Holocaust unter Strafe stellt, bezeichnete sie dem Hamburger Journalisten Andreas Speit zufolge als ein „Gesetz zur Aufrechterhaltung einer Lüge“.

Die politische Geschichte der Ursula Haverbeck-Wetzel beginnt eigentlich schon vor ihrer Geburt: Mit dem Beginn der Nazi-Karriere ihres knapp 20 Jahre älteren Ehemannes, der schon als 17-jähriger in die NSDAP eintreten wollte, doch er war noch zu jung. Erst im August 1929 wurde er offiziell NSDAP-Mitglied mit der Nummer 142009. Seine wissenschaftliche Karriere, die ihm später eine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule Bielefeld einbrachte, begründete er 1938 mit der Habilitationsschrift zum Thema „Deutscher Volksglaube im Sinnbild“. Nach 1945 wurde er Priester der anthroposophisch ausgerichteten „Christengemeinschaft“ und begleitete u. a. zum Tode verurteilte NS-Verbrecher bis zu ihrer Hinrichtung.

Über die „Christengemeinschaft“ bekam er Kontakt zu Renate Riemeck, die ihn schließlich in der Friedensbewegung einführte. Die wiederum blickte ebenfalls auf eine mehrjährige NSDAP-Mitgliedschaft zurück. Riemeck war die Lebensgefährtin der verwitweten Ingeborg Meinhof, Mutter der späteren Konkret-Kolumnistin und Mitbegründerin der Roten Armee Fraktion (RAF), Ulrike Meinhof, und deren älterer Schwester Wienke. Nach dem Tod Ingeborg Meinhofs erhielt sie die Vormundschaft für die Schwestern.

Noch zu Ingeborg Meinhofs Lebzeiten war die Familie nach Oldenburg umgezogen, Riemeck widmete sich der „antifaschistischen Schulbildung“ und war Mitverfasserin einiger der ersten Schulbücher der neuen Republik. 1946 trat sie in die SPD ein, und wollte von ihrer NS-Vergangenheit nichts mehr wissen, verleugnete sie regelrecht. 2007, vier Jahre nach Riemecks Tod, deckte die Publizistin Jutta Ditfurth diese im Zusammenhang mit der Biographie „Ulrike Meinhof“ indes auf. Ditfurth beschäftigte sich auch schon vor Jahrzehnten in ihren Büchern kritisch mit dem CH.

Das gründete Haverbeck 1963 mit seiner damaligen Lebensgefährtin und späteren Frau Ursula Wetzel. Es wurde zunächst von der IG Metall genauso genutzt, wie von den Anthroposophen, den Anhängern Silvio Gesells oder von Angehörigen der frühen Ökologiebewegung. Ab den 1970er Jahren kamen Vertreter der Neuen Rechten hinzu, und ab den 1980er Jahren entwickelte es sich zu einem Zentrum für Antisemitismus und Holocaustleugnung.

Vorher – 1975 – schaffte Haverbeck es, verschiedene Organisationen unter dem Dach des Rates für Umwelt- und Lebensschutz zusammenzufassen – unter der Schirmherrschaft des Alt-Bundespräsidenten Gustav Heinemann. 1979 wurde Haverbeck Berater für Umweltschutzfragen des SPD-Ministers Egon Bahr. Zwei Jahre später unterzeichnete er das Heidelberger Manifest, weil er „Überfremdung“ für genauso schädlich für den „Volkskörper“ hielt wie z. B. Atomkraft. 1982 war er Gründungsmitglied der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Über einen längeren Zeitraum hielt er Vorträge sowohl im linken Spektrum, z. B. bei Anti-AKW-Gruppen, als auch bei Rechten, z. B. dem Bund Heimattreuer Jugend.

1989 veröffentlichte er das Buch „Rudolf Steiner – Anwalt der Deutschen“, mit dem er mit der „Auschwitz-Lüge“ aufräumen wollte. Diese bestand seiner Ansicht nach darin, dass in Hinsicht auf die fabrikmäßige Vernichtung menschlichen Lebens durch die Hitler-Faschisten, dafür steht das Synonym „Auschwitz“, maßlos übertrieben werde.

Diesen Faden nahm seine Frau auf, und wurde es bis heute nicht müde, den Holocaust zu leugnen. Im Juni 2004 wurde sie vom Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen Volksverhetzung zu 5 400 Euro Geldstrafe verurteilt, am 10. März 2005 folgte ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Bad Oeynhausen, und im Juni 2007 ein abschließendes des Landgerichts Dortmund. Sie hatte in der Hauszeitschrift des CH, der Stimme des Gewissens, wiederholt behauptet, die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus habe nicht sechs Millionen betragen, sondern nur zirka 500 000.

Im Juni 2009 wurde Haverbeck-Wetzel vom Amtsgericht Bad Oeynhausen für schuldig befunden, Charlotte Knobloch, Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, beleidigt zu haben. Laut der Tageszeitung Mindener Tageblatt hatte sie u. a. geschrieben, Knobloch solle sich nicht in „innerdeutsche Angelegenheiten einmischen“, sondern „in ihr Ursprungsland nach Innerasien zurückkehren“ …

In der Verhandlung in der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht Hamburg musste der Vorsitzende Richter Björn Jönsson Beobachterinnen zufolge sichtlich um Beherrschung ringen: „Es ist müßig, mit Leuten zu diskutieren, die keine Fakten akzeptieren.“ Als die alte Dame vor dem Richtertisch immer weiter von fehlenden Beweisen für die Vergasung von Millionen Menschen schwadroniert, platzt dem Richter der Kragen: „Ich muss auch nicht beweisen, dass die Erde eine Kugel ist.“

Schließlich beharrte Ursula Haverbeck-Wetzel darauf, dass sie nicht wegen derselben Straftat – Leugnung des Holocaust – erneut verurteilt werden könne. Daraufhin erwiderte der Richter trocken: „Ein Dieb, der immer wieder dieselbe Sache klaut, wird auch immer wieder bestraft.“ Die Staatsanwältin bescheinigt der Angeklagten „fanatische Verblendung“ und fordert zehn Monate Haft ohne Bewährung. Der Richter folgt dem Antrag. „Es ist bedauerlich, dass eine Frau, die in Ihrem Alter noch so rege ist, ihre Energie darauf verschwendet, so einen haarsträubenden Blödsinn zu verbreiten.“

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"Unbelehrbare Faschistin verurteilt", UZ vom 27. November 2015



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