Betr.: Auseinandersetzung über Sexarbeit, UZ vom 21.8.2015, bzw. „Verbot der Prostitution …“, UZ vom 28.8.2015

UN-Konvention

Von Erika Beltz, Gießen

Da auch nach der fundierten Antwort von Genossin Barbara Kuprat auf das Interview mit Frank Laubenburg zur „Sexarbeit“ noch viele Fragen offen sind, möchte ich auf Folgendes hinweisen: In der UN-Konvention zur Unterdrückung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Prostituierten heißt es: „Da die Prostitution und das sie begleitende Übel des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution unvereinbar sind mit der Würde und dem Wert der menschlichen Person und das Wohl der Einzelperson, der Familie und der Gemeinschaft gefährden …Kommen daher die Vertragschließenden Seiten wie folgt überein:

Art. 1. Die Parteien der vorliegenden Konvention kommen überein, jede Person zu bestrafen, die, um die Leidenschaft einer anderen zu befriedigen:

1. eine andere Person, auch mit Zustimmung jeder Person, zum Zwecke der Prostitution beschafft, sie zur Prostitution verführt oder verleitet;

2. die Prostitution einer anderen Person, auch mit Zustimmung jener Person, ausnutzt …“

Es folgt die Bestrafung der Unterhaltung und Finanzierung von Bordellen sowie die Bestrafung der Versuche, ein solches Vergehen zu begehen.

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"UN-Konvention", UZ vom 11. September 2015



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