Um Millionen erleichtert

Werner Altmann zur Hartz-IV-Praxis

Seit der Einführung von Hartz IV gibt es eine Differenz zwischen den „angemessenen“ und den tatsächlichen Mieten. Hat eine Familie im Hartz-IV-Bezug eine Wohnung, deren Miete „nicht angemessen“ ist, so übernimmt das Jobcenter die höhere Miete für längstens sechs Monate. Es sei denn, die Familie bemüht sich, durch geeignete Maßnahmen wie Gespräch mit dem Vermieter, Untervermietung oder Suche nach einer „angemessenen“ Wohnung, die Miete auf das „angemessene“ Niveau zu senken.

Einem Großteil der betroffenen Familien gelingt das nicht. Dann wird nach den sechs Monaten die vom Jobcenter bezahlte Miete auf das „Angemessene“ gekürzt. Das heißt, diese Familien müssen die Differenz aus dem Regelbedarf bezahlen, der ja laut Bundesverfassungsgericht eben gerade noch verfassungsgemäß ist. Mit anderen Worten: Hartz-IV-Familien, denen nicht die volle Miete bezahlt wird, leben dann mit Sicherheit unter dem soziokulturellen Existenzminimum, und das auf Dauer.

Dank einer kleinen Anfrage der Linkspartei an die Bundesregierung wissen wir nun, in welchen Dimensionen sich das bewegt. Es sind für den Zeitraum November 2016 bis Oktober 2017 sage und schreibe 592 Millionen Euro. Aufgrund meiner Kenntnisse als Sozialberater kann ich davon ausgehen, dass der Kürzungsbetrag bei 60 bis 80 Euro im Monat liegt, also 70 Euro im Durchschnitt. Demnach wären in der BRD über 700 000 Familien betroffen, also fast 20 Prozent der Hartz-IV-Haushalte. Und wenn ein derart gekürztes Hartz IV auch noch mit einer oder mehreren Sanktionen belastet ist, kann man sich leicht vorstellen, dass in diesen Familien das Hungergespenst umgeht.

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"Um Millionen erleichtert", UZ vom 27. April 2018



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