Überwachungszone PKW

Von Markus Bernhardt

Nicht nur im Umgang mit Elektrogeräten kommt dem Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger künftig eine noch größere Bedeutung zu. Können sich mittlerweile doch immer mehr Alltagsgegenstände mit dem Internet verbinden. So etwa Fernseher, Kühlschränke und selbst Kinderspielzeug.

Erst kürzlich warnten Experten davor, dass es mittlerweile spezialisierte Suchmaschinen gebe, mit denen etwa mit dem Internet verbundene Fernseher aufgespürt werden könnten. Dies birgt die Gefahr, dass Kriminelle die noch relativ neuen technischen Entwicklungen etwa zur Wohnraumüberwachung missbrauchen könnten. Jedoch sind es keineswegs nur potentielle Straftäter und Unternehmen aus der Privatwirtschaft, sondern auch staatliche Stellen wie Polizei und Geheimdienste, die so viele Informationen wie irgend möglich über die Gewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger in Erfahrungen bringen wollen.

Zunehmend zum Sicherheitsrisiko für den Datenschutz entwickeln sich daher in der letzten Zeit vor allem auch Fahrzeuge. Die Zahl der Windschutzscheiben-Kameras, die im Innenraum der PKW befestigt werden und das Verkehrsgeschehen kontinuierlich aufnehmen können, nimmt schon jetzt zu. Auf verschiedenen Videoplattformen im Internet finden sich immer mehr Filmchen, die mit Hilfe dieser sogenannten „Dashcams“ aufgenommene Mitschnitte – etwa von schweren Unfällen zeigen.

Datenschützer hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach vor dem inflationären Einsatz der Spähkameras gewarnt, deren Inhaber nicht selten zu der Ausrede greifen, damit etwai-

ge Unfälle beweissicher aufzeichnen zu wollen. Der „Düsseldorfer Kreis“, ein Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, hatte hingegen schon in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass „der Einsatz solcher Kameras – jedenfalls sofern dieser nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt – datenschutzrechtlich unzulässig ist. Schließlich umfasse das informationelle Selbstbestimmungsrecht „das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden“, stellten die Datenschützer weiter klar.

Außerdem wiesen die Mitglieder des „Düsseldorfer Kreises“ darauf hin, dass besagte „Dashcams“ „den Verkehr sowie Personen, die sich in der Nähe einer Straße aufhalten, ohne Anlass und permanent“ aufnehmen würden, so dass eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern betroffen seien und somit „sämtlich unter einen Generalverdacht gestellt werden, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen“ könnten.

Aktuell bieten jedoch immer mehr Firmen Autokameras mit sogenannter GPS-Aufzeichnung zum Kauf an und versprechen ihren Kunden, damit „unbestechliches Beweismaterial zur Hand“ zu haben, sollte es zu einem Unfall kommen. Moderne Geräte sind mittlerweile sogar so gut ausgerüstet, dass sie alle Fahrten automatisch mit Ton aufnehmen und mit einem inte-grierten GPS-Modul zugleich auch die Bewegungsdaten wie Position und Geschwindigkeit aufzeichnen.

Vor allem Versicherungsunternehmen hatten in der Vergangenheit großes Interesse an den technischen Neuerungen gezeigt und Versicherungsnehmern Vergünstigungen angeboten, wenn sie sich auf den Einbau derlei Kameras bzw. auch von ansonsten aus Flugzeugen bekannten „Blackboxen“ einlassen würden. Schon seit geraumer Zeit werben Versicherungsunternehmen gar damit, Fahrzeughaltern eine sogenannte Blackbox in ihren PKW einzubauen, die die jeweilige Position des Wagens, die Fahrtdauer, Bremsvorgänge, Start und Ziel der Fahrt und sogar Überschreitungen des Tempolimits – versehen mit Datums- und Uhrzeitangabe – speichert. Mit Hilfe der neuen Technik ausgestattete Fahrzeuge, die beispielsweise gestohlen wurden , könnten so wiederbeschafft werden, bei Unfällen würde außerdem automatisch ein Rettungswagen alarmiert.

Was genau mit den gesammelten Datensätzen passiert und für wen sie einsehbar und nutzbar sind, bleibt für die Fahrzeugführer hingegen oftmals im Dunkeln.

Die technische Entwicklung weckt somit erwartungsgemäß auch Begehrlichkeiten und so dürfte kaum verwundern, dass bezüglich der zunehmenden digitalen Vernetzung von Fahrzeugtechnik und Elektrotechnik, vor allem auch bei der Polizei und den Geheimdiensten, das Interesse an den Neuerungen groß ist. Die Bundespolizei etwa hat bereits geprüft, wie serienmäßig in Fahrzeugen verbaute GPS-Empfänger und SIM-Module von ihr polizeilich genutzt werden könnten. Die Rundumüberwachung der Bürgerinnen und Bürger schreitet somit nahezu ungestört voran.

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"Überwachungszone PKW", UZ vom 1. April 2016



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