Türkei setzt Ausbürgerungen fort

Die türkische Regierung droht weiteren „Verdächtigen“ im Ausland mit der Ausbürgerung. Im Amtsanzeiger wurde am Sonntag eine Liste des Innenministeriums mit Namen und anderen persönlichen Daten von 99 türkischen Staatsbürgern veröffentlicht, denen die Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann, wenn sie nicht binnen drei Monaten in die Türkei zurückkehren und sich den Behörden stellen. Den Betroffenen wird unter anderem vorgeworfen, Mitglieder von „Terrororganisationen“ zu sein oder »die verfassungsmäßige Ordnung stürzen« zu wollen.

Die Regierung hatte im Januar ein Notstandsdekret erlassen, das den Entzug der Staatsbürgerschaft bei schweren Straftaten mit einer Warnfrist von drei Monaten erlaubt, wenn sich Verdächtige im Ausland aufhalten. Straftaten, auf die sich das Dekret erstreckt, sind etwa „Umsturzversuche“ oder das „Aufwiegeln des Volkes zum bewaffneten Aufstand“. Die aktuelle Liste ist bereits die zweite: Im Juni hatte das Innenministerium bereits eine Liste mit 130 Namen veröffentlicht.

Auf der Liste im Juni stand auch der in den USA lebende Prediger Fethullah Gülen, den die Regierung für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich macht. Die Frist für diese 130 Betroffenen ist Anfang des Monats abgelaufen. Ob oder wieviele zurückgekehrt sind, ist nicht bekannt. Das Kabinett muss nun entscheiden, ob denjenigen, die nicht zurückgekehrt sind, die Staatsbürgerschaft entzogen wird.

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"Türkei setzt Ausbürgerungen fort", UZ vom 15. September 2017



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