Tschüss Schwimmbad

Vincent Cziesla • Städte behindern Ausverkauf, das soll sich ändern

Vincent Cziesla (DKP) sitzt für die Partei „Die Linke“ im Rat der nordrhein-westfälischen Stadt Neuss.

Vincent Cziesla (DKP) sitzt für die Partei „Die Linke“ im Rat der nordrhein-westfälischen Stadt Neuss.

Wer glaubt, im deutschen Steuerrecht und bei der Gemeindefinanzierung könnte es kaum noch schlimmer kommen, der hat seine Rechnung ohne den Bundesfinanzhof (BFH) und die Europäische Union gemacht. Von dort aus bahnt sich ein Unheil an, welches die gängige Finanzierungsweise von unzähligen Schwimmbädern, Verkehrsbetrieben und anderen Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge zu zerschlagen droht. Die Rede ist vom steuerlichen Querverbund. Dabei werden dauerhaft defizitäre kommunale Betriebe mit solchen verbunden, die Gewinn abwerfen. So fahren Schwimmbäder in der Regel Verluste ein. Kommunale Stadtwerke arbeiten als Energieversorger jedoch meist gewinnorientiert. Bei einer Zusammenlegung werden die Verluste der Schwimmbäder mit den Gewinnen der Energieversorger verrechnet. In der Folge fallen deutlich niedrigere Steuerbelastungen an. Dabei wird keine Gesetzeslücke ausgenutzt. Im Gegenteil: Derartige Strukturen wurden im Jahressteuergesetz 2009 explizit für die kommunalen Unternehmen vorgesehen.

Nun hat der Bundesfinanzhof diese Konstruktion jedoch grundsätzlich in Frage gestellt. Die Vermutung: das deutsche Steuerrecht könnte mit der Bevorzugung kommunaler Unternehmen gegen EU-Recht verstoßen; genau gesagt gegen die Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort steht geschrieben, dass staatliche „Beihilfen gleich welcher Art“ mit dem Binnenmarkt unvereinbar seien, wenn sie „den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen“. Weiter heißt es, dass vor der Gewährung solcher „Beihilfen“ die EU-Kommission zu befragen ist. Kurzum: Die Bundesregierung hätte vor der Steuerreform von 2009 in Brüssel um Erlaubnis fragen müssen, glaubt der BFH, der das Verfahren nun zur weiteren Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt hat. Dieser könnte die gesetzlichen Regelungen zum steuerlichen Querverbund kippen und somit millionenschwere Steuernachzahlungen auslösen.

Die Begünstigung kommunaler Unternehmen besteht laut BFH darin, dass diese nicht wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung herangezogen werden, während „bei den übrigen Steuerpflichtigen, die ebenfalls im Interesse ihrer Gesellschafter verlustreiche Tätigkeiten durchführen, diese Rechtsfolgen eintreten.“

Die Kommune wird als ganz normaler kapitalistischer Gesellschafter betrachtet. Von demokratischer Selbstverwaltung ist hingegen nicht die Rede. Damit bestätigt der BFH eine Auffassung, die er bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2007 auf den Punkt gebracht hat: „Es wäre einem kommunalen Bäderbetrieb wohl ohne weiteres möglich, seinen Betrieb im Wettbewerb in profitabler Weise zu unterhalten“. Eintrittspreise erhöhen: Problem gelöst!

Doch es nützt nichts, auf die Justiz zu schimpfen, weil sie einer neoliberalen Gesetzgebung folgt. Allen voran ist das deutsche Kapital der Architekt einer EU, in der sich bald kein Bereich mehr der kapitalistischen Profitlogik entziehen darf. In der jeder Schutz vor Ausverkauf oder Zerschlagung einer illegalen „Beihilfe“ gleichkommt. Steuerliche Sonderregeln machten die strukturelle Privatisierung attraktiv und viele Kommunen gliederten ihre Einrichtungen in privatwirtschaftliche Organisationsformen aus.

Jetzt, wo eine äußerst komplexe Landschaft von kommunalen Konzernen entstanden ist, droht das Pendel zurückzuschwingen. Arbeitet gewinnorientiert, verkauft oder zahlt für eure Sünden! – so die aktuelle Tendenz, wobei jeder weiß, dass da keine Substanz mehr ist, von der die Kommunen gigantische Nachzahlungen und neue Steuern bezahlen könnten. Das Steuerrecht als Rammbock zur endgültigen Durchsetzung des „freien Marktes“ in der kommunalen Daseinsvorsorge? Der EuGH wird Monate oder Jahre für eine Entscheidung brauchen. Der Kampf um die Rekommunalisierung und gegen den EU-Wettbewerbszwang muss schon vorher verschärft werden.

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"Tschüss Schwimmbad", UZ vom 8. November 2019



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