Um die katastrophale Situation von Schulen in Offenbach zu ändern, lief dort ab 2004 das größte Projekt öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) im Bildungsbereich. Der Plan war, dass die Schulen binnen fünf Jahren mit privatem Kapital komplett saniert werden sollten. Anschließend übernahmen die Investoren noch weitere zehn Jahre lang den Betrieb der Schulen samt Hausmeister und Energieversorgung. 2017 beschloss der Kreis Offenbach, den Vertrag 2019 auslaufen zu lassen.
Fazit nach 13 Jahren: Mit Eigeninitiative der öffentlichen Träger wäre es billiger gewesen. Es geht insgesamt um über 1 Milliarde Euro in 15 Jahren. Davon sind mehr als 120 Millionen Euro reiner Gewinn für die beteiligten Unternehmen. Die Gesamtkosten fallen um 366 Millionen Euro höher aus als 2004 prognostiziert, davon sind nur 75,8 Millionen Euro durch ein höheres Auftragsvolumen verursacht. Allein 10 Millionen Euro sind für Beratungskosten angefallen, um etwa die Verträge durch Anwaltskanzleien prüfen zu lassen. Trotzdem sagt Landrat Oliver Quilling (CDU), dass eine relativ negative Bilanz nur deshalb zu ziehen sei, weil es zu wenig Begleitung des Projektes durch den Kreis gegeben habe. Das könnte auch daran liegen, dass Transparenz fehlte, weil vieles unter „Geschäftsgeheimnis“ läuft und ein Unternehmen bei einem solchen Projekt immer erfolgreich seinen Profit zu maximieren weiß.
Quilling behauptet auch, dass die Offenbacher Schulen in einem besonders guten Zustand seien, wie ihm alle Schulleiter bestätigen würden. Da spricht der Beitrag der „Hessenschau“ aus dem Jahr 2016 eine andere Sprache: Gerade einmal für 40 Prozent der Schüler in Offenbach stehen sanierte Räumlichkeiten zur Verfügung.
Ähnlich wie in Offenbach sind auch in Berlin durch die Einrichtung von Schulbau-Infrastrukturgesellschaften ÖPP-Projekte in Planung. Die Berliner Schulen sollen an private Investoren vermietet werden, die diese auch sanieren sollen. Dadurch kann man Schulden außerhalb des öffentlichen Kernhaushalts aufnehmen und somit mehr Schulen sanieren. ÖPP ist aber teurer, die Qualität der Schulen nimmt eher ab als zu. Transparenz- und Demokratieabbau gehen damit einher, um Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Das alles, obwohl im Koalitionsvertrag der Berliner rot-rot-grünen Landesregierung die Privatisierung von Schulen ausgeschlossen wird.
Durch die Abschaffung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern sind jetzt auch ÖPP-Vorhaben durch den Bund förderungsfähig. Das heißt: ÖPP im Bildungsbereich könnte sich bundesweit durchsetzen. Die Folge kann zum Beispiel sein, dass es Einsparungen bei der Qualität des Schulessens gibt oder dass Räumlichkeiten für AGs am Nachmittag fehlen, weil die Schulgebäude außerhalb der Unterrichtszeit an Dritte vermietet werden. Die Auswirkungen sind zum Teil erst langfristig erkennbar.