Am Dienstag starben der russische Generalleutnant Igor Kirillow und sein Adjutant bei einem Bombenanschlag in Moskau. Kirillow war Chef der ABC-Abwehrtruppen. Zu dem Anschlag bekannte sich der ukrainische Geheimdienst SBU, der seine Tat damit begründete, dass der russische Militär für Chemiewaffeneinsätze gegen die Kiewer Truppen verantwortlich sei. In der Berichterstattung der Qualitätsmedien werden diese Vorwürfe übernommen und damit der Eindruck erweckt, Russland verstoße gegen das Chemiewaffenverbot. Konkret geht es um 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril. Besser bekannt als CS- oder Tränengas. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält in einem Gutachten 2021 fest, dass Tränengas keine verbotene chemische Waffe ist. Es gibt in der Chemiewaffenkonvention allerdings die umstrittene Bestimmung, das „Mittel zur Bekämpfung von Unruhen nicht als Mittel der Kriegsführung“ eingesetzt werden. Auf Kriminalpolizei.de steht folglich: „Die Polizei verwendet Tränen- und Reizgas sowie Pfefferspray in Reizstoffsprühgeräten als Zwangsmittel gegenüber (potentiellen) Tätern sowie als Zumischung in Wasserwerfern oder Reizgasmunition für Schreckschusspistolen.“
Tränengas
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