Die Interessen des Staates: Mit allen Mitteln durchsetzen

Tote Zeugen

Von Ellen Beeftink

Helmut Schmidt in einem Interview der Zeit vom 30. August 2007: „Ich habe den Verdacht, dass sich alle Terrorismen, egal, ob die deutsche RAF, die italienischen Brigate Rosse, die Franzosen, Iren, Spanier oder Araber, in ihrer Menschenverachtung wenig nehmen. Sie werden übertroffen von bestimmten Formen von Staatsterrorismus.“ Und Giovanni Lorenzo, der das Interview geführt hat, fragt ungläubig nach: „Ist das Ihr Ernst? Wen meinen Sie?“ Schmidt antwortet: „Belassen wir es dabei. Aber ich meine wirklich, was ich sage.“

Auszug aus der Untersuchung „Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit 1950–1975“, vom BfV selbst herausgegeben:

„Allerdings konzentrierte sich das Bundesamt insgesamt in dieser Zeit des frühen Kalten Krieges auf das linke politische Spektrum; nationalistische oder nationalsozialistische Bestrebungen gegen die Bundesrepublik hielt man nach dem Verbot der Sozialistischen Reichspartei für wenig relevant. Dabei gerieten jedoch auch die teilweise umfangreichen, von der Organisation Gehlen (Vorläufer des BND) und der CIA organisierte oder gestützte Bestrebungen von Soldatenverbänden aus dem Blick, die Hilfstruppen für die Westalliierten, Stay-behind-Organisationen oder paramilitärische Truppen aus Ehemaligen der SS und Waffen-SS aufstellten und die durchaus eine Gefahr für die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik hätten werden können.“

24 Nebenklagevertreter der Betroffenen und Opfer des NSU im Münchener Prozess benennen in einer Erklärung die Verantwortung des Verfassungsschutzes: Nach allem, was bisher zutage getreten sei, sei man überzeugt, dass „die Morde des NSU hätten verhindert werden können, wenn die Verfassungsschutzbehörden das dort vorhandene – und bis heute weitgehend zurückgehaltene – Wissen dazu genutzt hätten, eine Festnahme von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe zwischen 1998 und 2000 herbeizuführen.“ In dieser Erklärung heißt es u. a.:

Der Fehler liegt im System:

Das katastrophale Versagen der Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung der Verbrechen des NSU ist keine Summe der Fehler von Einzelnen. Der Fehler liegt im System. Vorurteile werden nicht hinterfragt. „Ausländer“ müssen von „Ausländern“ ermordet worden sein. Hintergründe sind selbstverständlich im Bereich Organisierter Kriminalität zu suchen.

Mangelndes Engagement kann man den Ermittlungsbehörden dabei freilich nicht vorwerfen. Über elf Jahre fahndeten hunderte Ermittler in die falsche Richtung. Alle Zeugen, alle Analysen, alle Beweismittel, die auf rassistisch motivierte Anschläge hindeuteten, wurden konsequent ignoriert.

Heute wird dazu der Bericht der Untersuchungsausschuss des Bundestages veröffentlicht. Genau das entscheidende Problem wird darin nicht als gemeinsame Wertung benannt:

Institutioneller Rassismus. Unabhängig von der persönlichen Einstellung und den Absichten der Beamten, folgen die Ermittlungsbehörden einer inneren Logik, Normen und Werten, deren rassistische Konsequenzen sich unter anderem in den Ermittlungen zur Mord- und Anschlagsserie des NSU wiederfinden. Wir sind RechtsanwältInnen und NebenklagevertreterInnen im so genannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Wir haben die Akten gelesen. Wir haben Zeuginnen und Zeugen gehört. Wir haben aber vor allen Dingen von unseren Mandantinnen und Mandanten erfahren, wie sie nach den Taten jahrelang selbst im Fokus der Ermittlungen stehen mussten.

Das heißt:

Bei jedem Gewaltverbrechen muss in Zukunft frühzeitig und nachvollziehbar in den Akten vermerkt und begründet werden, wenn die Ermittlungsbehörden der Auffassung sind, dass eine rassistisch oder neonazistisch motivierte Tat ausgeschlossen werden kann.

Das V-Mann-System der Verfassungsschutzbehörden hat versagt und gehört aufgelöst. Es fördert rechtsradikale Entwicklungen mehr, als dass er sie verhindert. Der Verfassungsschutz hat gerade im Hinblick auf den NSU bewiesen, dass enorme Ressourcen in V-Leute gesteckt wurden, die nur bekannte, zu wenig oder gar bewusste Falschinformation geliefert haben. Das Geld der V-Leute ist teilweise in den Aufbau von Neonazi-Strukturen geflossen. Ein Verbotsverfahren hinsichtlich der NPD scheiterte auch an der weitgehenden Integration von V-Leuten in der Partei bis in die Führungsspitze. Es bleibt grundsätzlich zu diskutieren, inwieweit die notwendige Aufklärung über neonazistische Aktivitäten ausschließlich die Polizeibehörden besorgen können.

Pünktlich zum sechsten Jahrestages des Auffindens der Leichen von Uwe Mundlos und Uwe Bönhardt in Eisenach zeigt das ZDF die Verfilmung des Romans „Die schützende Hand“ von Wolfgang Schorlau. Anlass genug, sich mit einem im NSU-Prozess nicht vorkommenden Aspekt zu beschäftigen.

Das bürgerliche Rechtssystem hat seine Tücken. Deutsche Richter urteilen (formal) unabhängig. Deutsche Staatsanwälte, auch und gerade Bundesanwälte, sind weisungsgebunden. Sie vertreten die Interessen des Staates. Es gibt Straftaten, die der Staat, respektive seine Organe (Verfassungsschutz, BNB, MAD BKA) begeht, um diese Interessen zu schützen. Der NSU-Prozess zeigt, welche Konsequenzen das hat. Zur Zeit ist er zum wiederholten Mal durch Befangenheitsanträge der Verteidiger unterbrochen. Spekulationen, es werde nach Möglichkeiten gesucht, ihn platzen zu lassen, häufen sich.

Eine Rückschau: Am 9. September 2000 beginnt eine Mord- und Bombenanschlagsserie an vorwiegend türkischen Kleinhändlern. In den Medien wird sie bald die „Dönermorde“ genannt. Die Ermittler gehen von Eifersuchtsdramen oder Racheaktionen im Milieu aus, die Soko „Bosporus“ wird gegründet. Elf Jahre, zehn Morde, zwei Bombenanschläge und diverse Raubüberfalle später werden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt tot in einem Wohnmobil in Eisenach aufgefunden. Kurz danach stellt sich Beate Zschäpe, ein Bekenner-Video wird gefunden. Die Verbrechen gehen auf das Konto dieses Trios, von da an NSU genannt. Das behauptet die Bundesanwaltschaft. Seit dem 6. Mai 2013 findet in München der Prozess gegen Beate Zschäpe statt. Ihr und nur ihr wird vorgeworfen, an den Verbrechen beteiligt gewesen zu sein.

Eine tote Polizistin

Am 25. April 2007 wird die Polizistin Michèle Kiesewetter auf der Heilbronner Theresienwiese erschossen, ihr Kollege Martin Arnold überlebt schwer verletzt. Dienstwaffen und Handschellen wurden entwendet. Mehrere Zeugen geben an, blutverschmierte Männer seien panisch vom Tatort geflohen und von mindestens zwei wartenden Autos mitgenommen worden. Der Journalist Thomas Moser spricht, nachdem er Ermittlungsakten eingesehen hat, von vier bis sechs Verdächtigen und mehreren V-Leuten, die sich zur Tatzeit in unmittelbarer Nähe aufgehalten haben. Belegt ist, dass amerikanische Ermittler am Tatort waren und anboten, zum Tatkomplex auszusagen. Das lehnten deutsche Sicherheitsbehörden ab. Aus einem Dokument vom 7. April 2012 geht hervor, dass sich MAD und BND darüber absprachen, wie sie in der Sache Heilbronn vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages auftreten wollten. Der BND versicherte den Militärs, er verfüge „über entsprechende, auch juristisch abgesicherte Textbausteine, die in den letzten Untersuchungsausschüssen, in denen der BND beteiligt gewesen sei, erfolgreich eingesetzt worden sind“.

Acht Tage nach dem Mord an seinem Patenkind Michèle Kiesewetter gab ein Thüringer Polizist zu Protokoll, die Tat stehe seiner Meinung nach im Zusammenhang mit den „Türkenmorden“. Später schweigt er dazu. Am 10. März 2014 schrieben mehrere Zeitungen, eine dem rechten Spektrum zugerechnete Polizistin habe vor dem Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass zwei Verfassungsschützer ihr geraten hätten, sich im Zusammenhang mit dem Heilbronner Polizistenmord an nichts zu erinnern. Günter Stengel ehemaliger Mitarbeiter des LfV Baden-Württemberg, erfuhr schon 2003 von der Existenz des NSU und berichtete darüber. Folgen: keine.

War Michèle Kiesewetter das zufällige Opfer eines Mordes oder wurde sie gezielt umgebracht? Die Bundesanwaltschaft hat sich für die unwahrscheinlichere Variante entschieden. In der Anklageschrift heißt es: „Die Tat richtete sich gegen Zufallsopfer, die nur deshalb angegriffen wurden, weil sie Polizisten und damit Vertreter des von der terroristischen Vereinigung „NSU“ gehassten Staates waren“.

Tote Zeugen

Tod aus Liebeskummer. Dieses Ergebnis präsentiert die Stuttgarter Polizei weniger als zehn Stunden, nach dem der Ex-Neonazi Florian Heilig am 16. September 2013 in seinem Auto verbrannte. Am Tag seines „Selbstmordes“ sollte der Aussteiger beim LKA als Zeuge aussagen, da er behauptete zu wissen, wer hinter dem Mord an Michèle Kiesewetter steckt. Zum LKA hatte er schon seit eineinhalb Jahren Kontakt. Akten oder Protokolle gibt es dazu nicht. Florians Vater sagte aus, sein Sohn habe den Prozess gegen Beate Zschäpe einmal als reine Farce bezeichnet. Der Rechtsextremismus-Forscher Professor Hajo Funke glaubt, Heilig sei möglicherweise in den Tod getrieben, wenn nicht ermordet worden. Am 28.3.2015 stirbt auch Florians Ex-Freundin. Nach einem unspektakulärem Motorradunfall erliegt die kerngesunde 20-Jährige einer Lungenembolie. Auch sie wollte eine Aussage machen.

Thomas Richter, Deckname „Corelli“, wurde am 7. April 2014 tot aufgefunden. Der Neonazi sollte über eine Daten-CD mit dem Titel „NSU/NSDAP“ befragt und als Zeuge beim NSU-Prozess vernommen werden. Er war V-Mann des BfV. Zwischen 1994 bis 2007 kassierte er 180 000 Euro, die bisher größte bekanntgewordene Summe für einen V-Mann in der Geschichte der BRD. 2012 fliegt Corelli auf und kommt ins Schutzprogramm des Verfassungsschutzes. Sein plötzlicher, unerwarteter Tod wird auf einen hyperglykämischen Schock in Folge einer unerkannten Diabetes zurückgeführt. Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Düsseldorf sagte der Diabetologe Werner Scherbaum aus. Dem WDR erklärt er, für einen Mord komme ein Rattengift in Frage, aber „Diese Substanz, das Vacor, (…) wurde 1975 auf den Markt gebracht, aber dann auch wieder 1979 vom Markt genommen. Das heißt, die gibt es gar nicht mehr. Aber ich kann nicht ausschließen, dass irgendwo auf ‘nem Lager noch so eine Substanz verfügbar ist, dass jemand das anwendet.“ Hajo Funke schreibt am 8.1.2014 in Kontext: „V-Mann Corelli, vom Bundesamt und vom Bundesinnenministerium besonders geschützt, war in Baden-Württemberg und in Sachsen in der unmittelbaren Nähe des NSU aktiv. Was sie im Einzelnen trieben, mit wem sie kooperierten, welche Taten sie mit vorbereiteten oder ausführten, bleibt bis heute in der Blackbox des Verfassungsschutzes verschlossen. Mehr noch: Die vom Bundesministerium des Inneren besonders gefürchteten Aussagen Corellis hat man dadurch – jedenfalls bis heute – vermieden, dass man ihn ins westliche Ausland verbracht hat. Die Behörden nennen dies in Umkehrung des eigentlichen Sinns „Zeugenschutz“ – de facto ein Schutz der Behörde vor dem Zeugen: Er soll so als Zeuge verhindert werden.“

Plötzliches Zeugensterben ist jedoch nicht ungewöhnlich. Wichtige Zeugen starben während der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat, im Fall des belgischen Kinderschänders Marc Dutroux, in den die Elite des Landes involviert war, kamen laut einer Dokumentation des ZDF 27 Zeugen ums Leben.

Ein lebender Zeuge

6. April 2006. In Kassel wird der 21-jährige Halit Yozgat in seinem Internetcafé erschossen. Im hinteren Bereich sitzt Andreas Temme, Mitarbeiter des hessischen LfV, von Freunden liebevoll Klein-Adolf gerufen. Er behauptet nichts gesehen und gehört zu haben, gerät unter Verdacht, Ermittlungen werden eingeleitet. Erstmals wird ein rassistischer Hintergrund auch offiziell nicht ausgeschlossen. Doch der Herr wird von seinem Dienstherren (damals Innenminister Volker Bouffier) geschützt. Der Hessische Verfassungsschutz ermittelte selbst zu Temme. Die Akten wurden 2014 für 120 Jahre gesperrt. Als Zeuge sagt er nichts. Das Vorgehen des leitenden Staatsanwalt im Fall Kiesewetter, Christoph Meyer-Manoras, ist symptomatisch für den ganzen NSU-Komplex. Er ignorierte Spuren und diffamierte Zeugenaussagen als unzulänglich. Außerdem seien sie nicht relevant, weil sie nicht auf die Spur des Trios verweisen.

Der Geist des Antikommunismus

„Verschwörungstheorien“ schallt es dem entgegen, der diese Fakten nicht nur zusammenstellt, sondern auch in einen Kontext bringt. Die meisten davon wurden von bürgerlichen Medien veröffentlicht. Immer mit dem Hinweis versehen, lückenlose Aufklärung tue Not. Vergessen werden dabei die Grundlagen, auf denen die BRD aufgebaut wurde. Antikommunismus war und ist der Subtext der Verfasstheit diese Staates. (Siehe Kasten links unten) Der Feind steht links. Und muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Dazu wird die rechtsextremistische Szene nicht nur genutzt, sondern systematisch (mit)aufgebaut und organisiert. Zu viele V-Leute für ein NPD-Verbot sprechen Bände. Die Staatsschutzbehörden dieses Landes nehmen ihren Auftrag ernst. Den Schutz des kapitalistischen Wirtschaftssystems. Die Blaupause zu Ausführung von und Umgang mit rechten Terrorakten durch staatliche Behörden hat das Oktoberfestattentat geliefert. Erst wird der Schwarze Peter ausgemacht. Linke Extremisten beim Oktoberfestattentat, das kriminelle Milieu bei den ermordeten migrantischen Kleinhändlern. Auf der Wies‘n war es dann ein rechtsradikaler Einzeltäter. Auch das NSU-Trio ist praktisch ein Einzeltäter. Na ja, es gibt ein paar Helfershelfer.

Vertuschungen und Verstrickungen der Sicherheitsbehörden sind aufgedeckt worden, Untersuchungsausschüsse zu Besorgnis erregenden Ergebnissen gekommen, und Bundesanwälte scheinen unter geistiger Umnachtung zu leiden. Nein, „Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter. Er soll die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen und kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).“ (wikipedia Range) So kommt es immer dann zu einem kreativen Umgang mit Akten, wenn es in Beweisaufnahmen für den Staatsschutz zu brenzlig wird. Und sich die Frage stellt: Wie viel Staat steckt im rechten Terror? Im Februar 2012 versprach Angela Merkel den Opfern und der Öffentlichkeit, „Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“ Bei ihrer Aufzählung hat sie das Wörtchen „nicht“ vergessen.

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"Tote Zeugen", UZ vom 10. November 2017



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