Der Steuerschaden aufgrund der Cum-Ex-Steuerhinterziehungsmodelle wird auf 28 Milliarden geschätzt. Andere Schätzungen gehen von über 50 Milliarden aus – schade, dass jetzt eine Oberstaatsanwältin den Dienst quittiert.
Gut organisierte Steuerhinterzieher treffen auf eine schwache (Finanz-)Verwaltung. Hamburg und Stuttgart kennen überhaupt keine Cum-Ex-Ermittlungen der Behörden; es wird von einem „Totalausfall“ gesprochen. Das „Bundesamt für Finanzkriminalität“ liegt im Zuständigkeitsbereich des wirtschaftsnahen FDP-Mannes Lindner. Kein Wunder also, dass die gut organisierten Steuerhinterzieher immer dreister auftreten. Es soll sogar „Nachfolgemodelle“ geben, zu denen die Steuerberatungs-Großkanzleien ihren Kunden raten.
Schon nach geltendem Recht kann das „Steuergeheimnis“ von Steuerpflichtigen suspendiert werden, wenn „ein zwingendes öffentliches Interesse besteht“. Eine Offenbarung soll schon möglich sein, wenn es zur „Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl“ führt bzw. bei „Wirtschaftsstraftaten“, die nicht angemessen verfolgt werden. Bei den höchst kriminellen Cum-Ex-Geschäften sollen stets „gleiche Banken und Personen verwickelt“ sein. Diesen Personen muss – auch im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung – schnellstmöglich das Handwerk gelegt werden.