Polizeirecht

360501 Gebuehren - Erst wegräumen, dann abzocken - Polizeirecht - Polizeirecht

Das kann teuer werden: Wer auf Versammlungen den „öffentlichen Frieden stört“, soll in vielen Bundesländern zur Kasse gebeten werden. (Foto: Ulf Stephan / r-mediabase.eu)

Das kann teuer werden: Wer auf Versammlungen den „öffentlichen Frieden stört“, soll in vielen Bundesländern zur Kasse gebeten werden. (Foto: Ulf Stephan / r-mediabase.eu)
Zur Abschreckung: Länder kassieren Gebühren von „störenden“ Demonstranten

Erst wegräumen, dann abzocken

Im Hauruckverfahren hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen unter Federführung von CDU-Innenminister Herbert Reul zum 12. August die Verwaltungsgebührenordnung geändert. Versteckt in den Tarifstellen 2.1.1.5 und 2.1.1.6 findet …

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